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Krank im Urlaub – Die Europäische Krankenversicherungskarte kann helfen

Sommerzeit ist die Reisezeit; Urlaubsziele in der EU wie z.B. Spanien, Portugal oder Frankreich stehen dabei ganz oben auf der Reiseliste. Eine Urlaubsreise sollte bekanntlich gut vorbereitet sein. Dazu gehört auch die Vorsoge für den Fall des Unfalls oder der Krankheit. Während man früher eine Behandlung im Ausland fast immer aus eigener Tasche zahlen musste, geht es heute einfacher und in einigen Ländern sogar kostenlos. Die Europäische Krankenversicherungskarte macht es möglich.

Mietwagenkosten nach Unfall: Was muss der Haftpflichtversicherer zahlen?

Der Unfallgegner nimmt einem die Vorfahrt und es kommt zur Kollision: Ein zumindest ähnliches Szenario dürften tagtäglich eine Vielzahl von Autofahrer erleben. Im Anschluss besteht oftmals Bedarf nach einem Mietwagen… zumindest dann, wenn der eigene Wagen in die Werkstatt muss. Genau an dieser Stelle sollte der umsichtige Autofaher nicht voreilig handeln, sonderen einige Punkte beachten. Laut aktueller Rechtsprechung müssen Mietwagenkosten nach einem Unfall vom Haftpflichtversicherer des Unfallgegners nämlich nicht in beliebiger Höhe übernommen werden. Lässt man sich folglich von der Autovermietung zu viel Geld abknöpfen, bleibt man möglicherweise auf einem Teil der Kosten sitzen.

Aber wonach richtet sich die Höhe der ersatzfähigen Kosten? Hierauf liefert der BGH in seiner Entscheidung vom … eine Antwort, die einen jedoch auf den ersten Blick nicht wirklich weiterbringt: Die Höhe der ersatzfähigen Kosten liegt danach im Ermessen des Richters. Dieser hat die Höhe zu schätzen. Er kann dabei jedoch auf eine Schätzhilfe wie die Schwacke-Liste ODER den Frauenhofer Mietpreisspiegel zurückgreifen.

Wichtig ist jedoch eine weitere Aussage des BGH: Spezialtarife für Unfallersatzwagen, die über den Normaltarifen liegen, müssen von den Unfallversicherern in der Regel nicht in voller Höhe übernommen werden. Es ist somit äußerst wichtig, sich einen solchen Unfallersatzwagentarif nicht vom Autoverleiher andrehen zu lassen. Hier gilt es Vorsicht walten zu lassen.

Weiter gilt es unabhängig von dieser Entscheidung des BGH zu beachten, dass immer nur ein Anspruch auf einen Mietwagen besteht, der eine Klasse unter dem Unfallfahrzeug liegt. Begründet wird dies von der Rechtsprechung damit, dass man ansonsten als Unfallopfer einen ungerechtfertigten Vorteil hätte. Während man den Mietwagen nutzt erleidet das eigene Fahrzeug nämlich keinen Verschleiß. Hierdurch hat man einen Vorteil, der durch die Unterklassigkeit des Mietwagens kompensiert werden muss.

Unfall bei der Weihnachtsfeier ist ein Arbeitsunfall

Ein Arbeitnehmer, der bei einer Weihnachtsfeier einen Unfall erleidet, kann von der zuständigen Unfallkasse die Anerkennung des Vorfalls als Arbeitsunfall verlangen. Arbeitsunfälle sind alle Unfälle, die der versicherten Arbeit zuzurechnen sind, im Unterschied zu Unfällen im privaten Bereich. Unfälle im Zusammenhang mit Betriebsfeiern oder Betriebsausflügen sind versichert, wenn es sich um eine „betriebliche Gemeinschaftsveranstaltung“ handelt, so das SG Berlin.

Sozialgericht Berlin, Urteil vom 16. Dezember 2010, Az.: S 163 U 562/09

Erforderliche Reparaturkosten nach einem Verkehrsunfall

Nach einem Verkehrsunfall kann der Geschädigte vom Schädiger grundsätzlich den zur Wiederherstellung seines Fahrzeugs erforderlichen Geldbetrag ersetzt bekommen, also z.B. die durch ein Gutachten ermittelten (fiktiven) Reparaturkosten. Was hierbei erforderlich ist (also welche Reparaturkosten), richtet sich danach, wie sich ein verständiger, wirtschaftlich denkender Fahrzeugeigentümer in der Lage des Geschädigten verhalten hätte (vgl. z.B. Senatsurteile BGHZ* 61, 346, 349 f.; 132, 373, 376).

Wird also der Geschädigte von der gegnerischen Versicherung „auf eine günstigere (als in dem Gutachten festgestellte) und vom Qualitätsstandard gleichwertige Reparaturmöglichkeit in einer mühelos und ohne Weiteres zugänglichen “freien Fachwerkstatt” verweisen“ (so BGH mit Urteil vom 23.02.2010 – Az. VI ZR 91/09 –), muss diese Reparaturmöglichkeit wahrgenommen werden, wenn nicht konkrete Umstände aufgezeigt werden bzw. vorliegen, die eine Reparatur außerhalb einer markengebundenen Fachwerkstatt unzumutbar machen. Es müssen also konkrete Gründe angeführt werden, weshalb die Reparatur in einer markengebundenen Fachwerkstatt durchzuführen ist, will man die von der Versicherung vorgeschlagene Werkstatt ablehnen. Das kann zum Beispiel der Fall sein, wenn das Fahrzeug auch in der Vergangenheit ausschließlich in einer markengebundenen Fachwerkstatt gewartet und repariert wurde, was grundsätzlich um so relevanter ist, je jünger das Fahrzeug ist.

Zu beachten ist allerdings, dass in der freien Werkstatt der gleichwertige Qualitätsstandard gewährleistet sein muss, so z.B. die Verwendung von Originalteilen, die gleiche Garantiedauer wie bei einem Vertragshändler u.ä. Im Einzelfall kann dies schwierig zu beurteilen sein, so dass sich der Geschädigte nach einem Unfall auch weiterhin nicht ohne weiteres von der gegnerischen Versicherung auf eine freie Fachwerkstatt verweisen lassen muss. Im Einzelfall ist es empfehlenswert Rechtsrat einzuholen.

* = Entscheidungen des Bundesgerichtshofs in Zivilsachen

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