Sommerzeit ist die Reisezeit; Urlaubsziele in der EU wie z.B. Spanien, Portugal oder Frankreich stehen dabei ganz oben auf der Reiseliste. Eine Urlaubsreise sollte bekanntlich gut vorbereitet sein. Dazu gehört auch die Vorsoge für den Fall des Unfalls oder der Krankheit. Während man früher eine Behandlung im Ausland fast immer aus eigener Tasche zahlen musste, geht es heute einfacher und in einigen Ländern sogar kostenlos. Die Europäische Krankenversicherungskarte macht es möglich.

Die Europäische Krankenversicherungskarte ermöglicht dem im Urlaub Erkrankten in allen 27 Ländern der EU sowie Island, Liechtenstein, Norwegen und der Schweiz Zugang zu den medizinischen Versorgungsleistungen. Der Erkrankte bekommt also exakt die gleiche Leistung wie die Bewohner des Gastlandes. Wichtig: Der Versicherungsschutz gilt nur für die während des Urlaubs aufgetretene Krankheiten oder Unfälle. Es ist also nicht möglich, sich wegen einer Krankheit, die vor dem Urlaub aufgetreten ist, behandeln zu lassen.

Um die Europäische Krankenversicherungskarte zu erhalten, wenden Sie sich bitte an Ihre Krankenkasse. Sie ist verpflichtet dem Antragssteller diese Karte kostenlos auszustellen.