...auch für Nichtjuristen

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Arbeitsunfall- Ist man während eines Kennenlern-Praktikums unfallversichert?

Arbeitsunfall während des PraktikumsDie gesetzliche Unfallversicherung ist eine Pflichtversicherung, die die Gesundheitsschäden ausgleicht, die ein Versicherter während einer versicherten Tätigkeit erleidet (Arbeitsunfall). Versichert sind unter anderem Arbeitnehmer und Auszubildende. Ob auch Arbeitsplatzbewerber, die ein Kennenlernpraktikum absolvieren in die Gruppe der Versicherten einzustufen sind, lesen Sie in diesem Beitrag.

Keine Krankenversicherung – So bekommst Du wieder eine!

Keine Krankenversicherung ?Laut Statistischem Bundesamt sind 143.000 Menschen in Deutschland nicht krankenversichert, obwohl bereits seit mehr als 10 Jahren Krankenversicherungspflicht besteht. Wer keine Krankenversicherung hat, sollte das Problem nicht weiter aufschieben, denn auch ohne Krankenversicherung besteht die Beitragspflicht, so dass die aufgelaufenen Beiträge nachgezahlt werden müssen. Und zwar bis zu fünf Jahren rückwirkend und auch dann, wenn man keine Leistungen der Krankenkasse in Anspruch genommen hat.

Patientenquittung – Darf ich erfahren was meine Behandlung gekostet hast, Herr Doktor?

Haben Sie sich schon mal als gesetzlich Versicherter gefragt, was Ihre Behandlung beim Arzt gekostet hat? Bereits seit dem Jahr 2004 ermöglicht das Gesetz gesetzlich versicherten Patienten zu erfahren, was die Behandlung gekostet bzw. was der Arzt mit ihrer Krankenkasse abgerechnet hat. Wie es funktioniert, und wie die Patientenquittung aussehen müsste, erfahren Sie in diesem Beitrag.

Zahnersatz – Heil- und Kostenplan muss vor der Behandlung zur Krankenkasse

zahnersatzZahnersatz gehört zum Leistungsumfang der gesetzlichen Krankenkassen. In den meisten Fällen müssen die Patienten allerdings Zuzahlungen aus eigener Tasche  leisten, um vernünftigen Zahnersatz zu bekommen, denn die Krankenkassen bezuschussen lediglich die günstigste Ausführung.  Um den eigenen Anteil an der Zahnarztrechnung zu reduzieren, muss vor der Behandlung bei der Krankenkasse ein sog. Heil- und Kostenplan eingereicht werden.  Wer sich daran nicht hält, muss unter Umständen die gesamte Zahnarztrechnung aus eigener Tasche bezahlen.

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