...auch für Nichtjuristen

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Dashcams – Erlaubt oder nicht erlaubt?

DashcamsDashcams, die kleinen Kameras an der Windschutzscheibe, werden weltweit immer beliebter. Einige, die solche Kameras einsetzen, erhoffen sich im Falle eines Unfalls bessere Beweisführung, andere dagegen möchten mit den Aufnahmen das Fehlverhalten anderer Verkehrsteilnehmer zur Anzeige bringen. Doch aufgepasst, der Einsatz von Dashcams kann je nach Land viel Ärger bringen. In diesem Beitrag verrate ich Ihnen, in welchen Ländern Dashcams eingesetzt werden dürfen und wo sie besser tief im Handschuhfach bleiben sollen.

Verkehrssünderkartei – Was ändert sich 2014

Verkehrsünderdatei wird reformiert

Verkehrssünderkartei - Was blein und was sich ab 2014 ändertNach langem hin und her vom Bundestag zum Bundesrat haben sich der Bund und die Länder über die grundlegende Reform der „Flensburger Verkehrssünderkartei“ geeinigt. Am 01.05.2014 tritt das neue Punktesystem mit zahlreichen Neuerungen und Änderungen in Kraft. Was bleibt und was sich ändert bei der Verkehrssünderkartei, erfahren Sie in diesem Beitrag.

Häufigste Irrtümer im Straßenverkehr

Häufigste Irrtümer im StraßenverkehrWer einen Führerschein bekommen und behalten möchte, muss natürlich nicht die ganze Straßenverkehrsordnung kennen. Es reicht aus, wenn man auf die Grundregeln achtet. Schätzungsweise gibt es in keinem anderen Rechtsgebiet so viele Rechtsirrtümer wie im Straßenverkehrsrecht. Hier einige Beispiele dazu:

Darf man eine rote Ampel umfahren?

Darf man eine rote Ampel umfahren?Ein Autofahrer aus Dortmund hatte keine Lust an einer roten Ampel zu warten und bog, bevor er die Kreuzung erreichte, auf das Gelände einer Tankstelle um die Ampel zu umfahren. Das Amtsgericht Dortmund verurteilte ihn dafür zu einem Bußgeld. Zu Unrecht, entschied das OLG Hamm. Das Umfahren einer Lichtzeichenanlage könne zwar einen Rotlichtverstoß darstellen. Das Rotlicht verbiete aber nicht, vor der Ampelanlage abzubiegen und über eine reguläre Zufahrt einen nicht durch die Lichtzeichenanlage geschützten Bereich zu befahren, etwa auf einen Parkplatz oder ein Tankstellengelände einzufahren. Von diesem Bereich dürfe man dann auch auf den hinter der Lichtzeichenanlage gelegenen Verkehrsraum einfahren.
Auch wenn dieser noch durch die Anlage geschützt sei, liege kein Rotlichtverstoß des Betroffenen vor, weil das Rotlicht nur für den Verkehrsteilnehmer gelte, der es – in seiner Fahrtrichtung gesehen – vor sich habe, so das Gericht.

OLG Hamm, Beschluss vom 02.07.2013, Az.: 1 RBs 98/13

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