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Schlagwort: Wohnung Seite 1 von 2

Wie muss der Mieter bunt gefärbte Wände bei Auszug streichen?

In welcher Farbe muss der Mieter bei Auszug die Wände streichen?In den letzten Jahren mussten sich die Gerichte oft mit der Frage befassen, ob der Mieter einer beispielsweise in weißer Farbe gestrichenen Wohnung die Wände mit einem farbigen Anstrich überstreichen darf. Der Bundesgerichtshof hat im September 2009 entschieden (Az.: VIII ZR 166/08), dass die entsprechende Klausel im Mietvertrag, die dem Mieter vorschreibt, wie er die Wohnung zu streichen hat, unwirksam sei.

Wie muss der Mieter bei Auszug streichen

Nach dieser Entscheidung war es nur Frage der Zeit bis die Gerichte die Frage erreicht, wie der Mieter einer von ihm selbst „bunt“ gestrichenen Wohnung beim Auszug die Wände streichen muss? Nun ist die Frage höchstrichterlich entschieden:

Alleinstehender Hartz-IV-Bezieher hat Anspruch auf 50 qm Wohnfläche

Das LSG NRW hat entschieden, dass ein alleinstehender Hartz-IV-Bezieher einen Anspruch auf 50 qm Wohnfläche hat.  Zur Begründung heißt es: Der Gesetzgeber habe es ausdrücklich den Gerichten überlassen zu bestimmen, was unter angemessenem Wohnraum zu verstehen sei. Diese hätten jeweils auf den aktuellen Stand der maßgeblichen Verwaltungsvorschriften des Landes für die Belegung von gefördertem Wohnraum abzustellen. Andere Erkenntnisquellen zur Bestimmung der angemessenen Wohnraumgröße seien nicht ersichtlich, so das LSG NRW.
Die Entscheidung ist nicht rechtskräftig; die Revision zum BSG ist zugelassen.

LSG NRW, Urteil vom 16.05.2011, Az.: 19 AS 2202/10

Zurückbehaltungsrecht beim Mangel der Wohnung

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat am 03.11. 2010 entschieden, dass ein Mieter die Miete erst dann zurückbehalten darf, wenn er dem Vermieter den Mangel angezeigt hat.

Das Zurückbehaltungsrecht dient dazu, auf den Schuldner (hier: den Vermieter) Druck zur Erfüllung der eigenen Verbindlichkeit auszuüben. Solange dem Vermieter ein Mangel nicht bekannt ist, kann das Zurückbehaltungsrecht die ihm zukommende Funktion, den Vermieter zur Mangelbeseitigung zu veranlassen, nicht erfüllen. Ein Zurückbehaltungsrecht des Mieters besteht daher erst an den nach der Anzeige des Mangels fällig werdenden Mieten, so der VIII. Zivilsenat des BGH.

Bundesgerichtshof, Urteil vom 03.11.2010   Az.: VIII ZR 330/09

Eigenbedarfskündigung: Wann muss der Vermieter eine Ersatzwohnung anbieten?

Ein Vermieter kündigte seinem Wohnungsmieter mit der Begründung, die Wohnung zu Eigenbedarfszwecken zu benötigen. Bis zu diesem Zeitpunkt hätte die Kündigung ohne Weiteres einer rechtlichen Überprüfung standgehalten. Vor Ablauf der Kündigungsfrist wurde jedoch im selben Mietshaus des Vermieters eine andere Wohnung frei. Hierauf machte der Vermieter den Mieter nicht aufmerksam. Dies war laut BGH unzulässig (Urteil vom 13. Oktober 2010 – VIII ZR 78/10).

Der Vermieter hätte dem Mieter eine vor Ablauf der Kündigungsfrist im selben Wohnhaus bzw. in der selben Wohnanlage frei werdende Wohnung anbieten müssen. Dabei hätte er die grundlegenden Daten der Wohnung (z.B. Größe und Einrichtung) sowie die Mietkonditionen nennen müssen. Indem er dies nicht tat, verstieß er gegen das Gebot der Rücksichtnahme und handelte rechtsmissbräuchlich. Dies hatte die Unwirksamkeit der Eigenbedarfskündigung zur Folge. Der Mieter war fein raus und durfte weiter in seiner Wohnung bleiben.

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