In welcher Farbe muss der Mieter bei Auszug die Wände streichen?In den letzten Jahren mussten sich die Gerichte oft mit der Frage befassen, ob der Mieter einer beispielsweise in weißer Farbe gestrichenen Wohnung die Wände mit einem farbigen Anstrich überstreichen darf. Der Bundesgerichtshof hat im September 2009 entschieden (Az.: VIII ZR 166/08), dass die entsprechende Klausel im Mietvertrag, die dem Mieter vorschreibt, wie er die Wohnung zu streichen hat, unwirksam sei.

Wie muss der Mieter bei Auszug streichen

Nach dieser Entscheidung war es nur Frage der Zeit bis die Gerichte die Frage erreicht, wie der Mieter einer von ihm selbst „bunt“ gestrichenen Wohnung beim Auszug die Wände streichen muss? Nun ist die Frage höchstrichterlich entschieden:

Die Karlsruher Richter kamen zum Ergebnis, dass eine mit neutralen Farben übernommene Wohnung genauso zurückgegeben werden muss. Zur Begründung führt das Gericht aus, dass eine „bunt dekorierte Wohnung“ für viele Mietinteressenten nicht akzeptabel sei und dadurch eine Neuvermietung für den Vermieter praktisch unmöglich wird. Deshalb durfte der Vermieter der Wohnung die Kosten der Renovierung dem ehemaligen Mieter in Rechnung stellen.

Die Entscheidung schafft weiteren Streitstoff

Deutscher Mieterbund hält die Entscheidung für problematisch. „Wer beim Auszug seine Wohnung mit kräftigen Farbanstrichen und bunten Wänden zurückgibt, muss Schadensersatz zahlen. Das gilt auch, wenn Mieter laut Mietvertrag überhaupt nicht verpflichtet waren, Schönheitsreparaturen durchzuführen“, kommentierte der Direktor des Deutschen Mieterbundes (DMB), Lukas Siebenkotten. Der Vertreter von „Haus & Grund“ begrüsste dagegen die aktuelle Entscheidung aus Karlsruhe. „Wir begrüßen diese Klarstellung des BGH. Derjenige, der einen Schaden verursacht, muss für dessen Behebung aufkommen“, kommentiert Kai Warnecke, stellvertretender Generalsekretär von Haus & Grund Deutschland.

Auswirkung auf die Praxis

Diese Entscheidung wird die Streitigkeiten bei der „Auswahl der Farbe“ aus meiner Sicht nicht beilegen. Das Gericht lässt die wichtige Frage, welche Farbe als  noch „neutral“ gilt, unbeantwortet. Geschmäcker sind bekanntlich verschieden, deshalb dürfte diese Entscheidung weiteren „Stoff“ für zahlreiche Streitigkeiten liefern.