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Rückforderung schwiegerelterlicher Zuwendungen

Der Bundesgerichtshof hat mit Urteil vom 03.02.2010, Az. XII ZR 189/06 entschieden, dass eine Rückforderung von  schwiegerelterlicher Zuwendungen nunmehr unter erleichterten Voraussetzungen möglich ist.

Folgen für die Praxis:
Es damit zu rechnen, dass Ex-Schwiegereltern, die ihrem Schwiegerkind Vermögenswerte zugewandt haben, künftig häufiger mit Erfolg eine Rückabwicklung dieser Zuwendung begehren. Ist das eigene Kind allerdings einen längeren Zeitraum in den Genuss der Schenkung gekommen (zum Beispiel durch das Leben in einem geschenkten Haus), kommt in der Regel nur eine teilweise Rückzahlung in Betracht. 

Eigenbedarfskündigung für Familienangehörige

In dem Urteil vom 27.01.2010, Az. VIII ZR 159/09 hat BGH entschieden, dass eine Nichte eine Angehörige i.S.d. § 573 Abs. 2 BGB ist.  Das Gericht hat  ausgeführt, dass „nicht nur Geschwister, sondern auch deren Kinder noch so eng mit dem Vermieter verwandt sind, dass es nicht darauf ankommt, ob im Einzelfall eine besondere persönliche Beziehung oder soziale Bindung zum Vermieter besteht“.

Beweis der medizinischen Notwendigkeit einer Heilbehandlung

Mit Beschluss vom 9. 7. 2009 – 10 U 959/08 – entschied das OLG Koblenz, dass das Zeugnis eines behandelnden Arztes grundsätzlich nicht dazu geeignet ist zu beweisen, dass eine Heilbehandlung medizinisch notwendig ist. Diese Beurteilung sei vielmehr durch einen Sachverständigen vorzunehmen.

Die Zeugenaussage des Arztes könne auch nicht zur Entkräftung des Sachverständigengutachtens diesem entgegengesetzt werden.

Anm.: Voraussetzung für die Leistungspflicht des Versicherers in der privaten Krankenversicherung ist die medizinische Notwendigkeit einer Heilbehandlung. Nur wenn diese Voraussetzung gegeben ist, liegt ein Versicherungsfall vor. Ob eine Heilbehandlung medizinisch notwendig ist, beurteilt sich nach dem Wortlaut und der Rechtsprechung des BGH nach objektiven Gesichtspunkten. Der Beschluss des OLG Koblenz zeigt hier, dass für die Bestimmung dieser Voraussetzung folglich nicht eine Zeugenaussage, sondern das medizinische Sachverständigengutachten von entscheidender Bedeutung und das richtige Beweismittel ist.

Arglistige Täuschung bei Abschluss eines Versicherungsvertrages

Mit Urteil vom 28.10.2009 – IV ZR 140/08 – entschied der BGH, dass ein bei Abschluss des Versicherungsvertrages getäuschter Versicherer den Versicherungsvertrag als ganzes anfechten und sich von dem Vertrag insgesamt lösen kann. Der Versicherer sei nicht darauf beschränkt den Vertrag insoweit bestehen zu lassen, als er diesen auch ohne die Täuschung abgeschlossen hätte.

Im entschiedenen Fall täuschte der Versicherungsnehmer den Versicherer bei der Beantwortung von Gesundheitsfragen. Der Versicherer fragte u.a. nach körperlichen Schäden des Rückens oder Nackens, die der zukünftige Versicherungsnehmer verneinte, obwohl er in der Vergangenheit wegen Rückenschmerzen therapiert wurde. Der Versicherungsnehmer war der Ansicht, der Versicherer sei allenfalls zu einer eingeschränkten Anfechtung berechtigt gewesen, die lediglich zu einem Ausschluss von Wirbelsäulenerkrankungen führen dürfe und den Vertrag im Übrigen bestehen lasse.

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