...auch für Nichtjuristen

Kategorie: Familienrecht Seite 1 von 4

Die Abendgabe ist auch in Deutschland zu zahlen

Vor allem durch die Zuwanderung aus den muslimisch geprägten Ländern, leben mittelweile mehr als 4,5 Mio. Muslime in Deutschland. Das entspricht ca. 5,5 % der Bevölkerung unseres Landes. Etwa 75 % Muslime in Deutschland sind sunnitischer Glaubensrichtung. Einige dieser Menschen haben, meistens in ihren Heimatländern nach muslimischen Recht geheiratet. In Falle der Scheidung bestimmt das sunnitisch-islamische Recht, dass der Ehemann für eine bestimmte Zeit einen angemessenen Unterhalt zu zahlen hat (Abendgabe). Dies gilt jedoch nur dann, wenn die Frau keine Schuld der Scheidung trifft. Wie geht das deutsche Recht mit dieser praxisrelevanten Regelung um? Denn die im Ausland geschlossene Ehen werden nach Deutschem Recht geschieden, wenn die Ehepartner in Deutschland gelebt haben oder noch leben.

Düsseldorfer Tabelle – Was ändert sich ab 2022?

Düsseldorfer TabelleDie Düsseldorfer Tabelle ist eine Richtlinie, die seit Jahrzehnten als Hilfsmittel den Familiengerichten für die Berechnung des angemessenen Unterhalts zur Verfügung steht. Sie wird vom OLG Düsseldorf in Zusammenarbeit mit Deutschem Familiengerichtstag und anderen Oberlandesgerichten entwickelt. Sie dienst der Angleichung der Unterhaltsrechtsprechung in Deutschland, weil der Gesetzgeber bis heute keine gesetzliche Regelung der Höhe des Unterhalts geschaffen hat.  Die Tabelle verwenden mittlerweile alle Gerichte in Deutschland. In diesem Beitrag beschäftigen wir uns ausschließlich mit Kindesunterhalt, der seitens des Unterhaltspflichtigen geschuldet wird.

Kindesunterhalt vs. Altersvorsorge

Kindesunterhalt vs. AltersvorsorgeAufgrund einer Email-Anfrage möchte ich auf die Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH) vom 30.01.2013 hinweisen. In diesem Urteil hat der BGH entschieden, dass der Sicherung des Mindestunterhalts des minderjährigen Kindes Vorrang vor dem Interesse des Unterhaltsschuldners zusätzliche Altersvorsorge zu betreiben, einzuräumen ist. Bei der gebotenen Abwägung fällt in erster Linie ins Gewicht, dass es wesentliche Aufgabe des barunterhaltspflichtigen Elternteils ist, das Existenzminimum seines minderjährigen Kindes sicherzustellen. Diesem ist – im Gegensatz zu Erwachsenen – wegen seines Alters von vornherein die Möglichkeit verschlossen, durch eigene Anstrengungen zur Deckung seines notwendigen Lebensbedarfs beizutragen. Demgegenüber kommt der zusätzlichen Altersversorgung des Unterhaltspflichtigen keine vergleichbare Dringlichkeit zu, so das Gericht.

BGH, Urteil vom 30.01.2012 Az.: XII ZR 158/10

Wenn die Ehe zu Ende geht…

Wenn die Ehe zu Ende geht...Trennung und Scheidung nach meist langjährigem Zusammenleben sind für beide Partner eine emotionale Herausforderung. Eine Trennung bringt viele offene Fragen mit sich. Wünschenswert wäre  eine einvernehmliche Regelung, die leider nicht immer erzielbar ist. Problematisch wird es insbesondere dann, wenn es um Geld geht. Beispielsweise versucht gelegentlich der verlassene Partner seine Enttäuschung dadurch zum Ausdruck zu bringen, dass er ihm nicht zustehende finanzielle Ansprüche stellt. Es kommt aber auch vor, dass sich der Unterhaltspflichtige von seiner Verpflichtung drückt und trotz Leistungsfähigkeit nicht zahlt.

Der Nachweis der Zahlungsfähigkeit in einem bzw. der Bedürftigkeit in dem anderen Fall stellt sich oft als eine Herausforderung dar, die der Betroffene nicht alleine aber auch nicht nur mit Hilfe eines Anwalts bewältigen kann.

In diesem Fall kann es sinnvoll sein, die Hilfe eines Detektivs in Anspruch zu nehmen.

Im dem Fall einer behaupteten Vermögenslosigkeit, kann die Detektei durch verschiedene Ermittlungen überprüfen, ob die Behauptung tatsächlich zutrifft, oder ob es sich lediglich um eine „Schutzbehauptung“ handelt.

Eine Detektei kann ebenso behilflich sein, wenn der Ex-Partner unberechtigte Forderungen stellt. Oft ahnt der Unterhaltspflichtige gar nicht, dass sich die Lebensverhältnisse des unterstützen Ex-Partners  geändert haben. Wenn dieser Beispielsweise eine neue, besser bezahlte Tätigkeit aufnimmt, muss vielleicht nur noch ein geminderter oder vielleicht gar kein Unterhalt mehr bezahlt werden.

Die Detekteien arbeiten natürlich nicht kostenlos. Die Kosten sind zunächst vom Auftraggeber zu übernehmen. Doch im vielen Fällen besteht die Möglichkeit, den Gegner in Regress zu nehmen. Im Unterhaltsprozess können Detektivkosten zur zweckentsprechenden Rechtsverteidigung notwendige Aufwendungen sein, wenn der Unterhaltsberechtigte Arbeitseinkommen verschweigt, ein Detektiv seine Arbeitsstätte ermittelt und die von ihm getroffenen Feststellungen die prozessuale Stellung des Unterhaltspflichtigen vorteilhaft verändern können; OLG Schleswig, Entscheidung vom 10.02.92, Az.: 15 WF 218/91. Die Detektivkosten können im Verfahren wegen Trennungsunterhalt dann erstattungsfähig sein, wenn zur Ermittlung eines sonst nicht nachweisbaren schwerwiegenden Fehlverhaltens keine andere Möglichkeit besteht; OLG Stuttgart, Entscheidung vom 15.03.89, Az.: 8 WF 96/88.

Doch aufgepasst; prüfen Sie, bevor Sie eine Detektei beauftragen, wie professionell diese tatsächlich arbeitet. Denn alle von einem Privatdetektiv gewonnenen „Beweismittel“ sind nicht immer gerichtlich verwertbar. Das Oberlandesgericht Oldenburg hat beispielsweise entschieden, dass die Erkenntnisse, die ein beauftragter Detektiv mit Hilfe eines heimlich eingesetzten GPS-Senders gewinnt, prozessual nicht verwertet werden dürfen. Die durch die Beauftragung eines Detektivs entstandenen Kosten sind dann auch nicht zu erstatten; OLG Oldenburg, Entscheidung vom 20.5.08, Az.: 13 WF 93/08.

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