Das Recht verständlich

...auch für Nichtjuristen

Wohngebäudeversicherung – Zu den Kontrollpflichten eines Hauseigentümers

Mit Urteil vom 15.05.2009 – Az. 10 U 1018/08 – hat das OLG Koblenz entschieden, dass einen Hauseigentümer grundsätzlich keine Pflicht zur regelmäßigen Kontrolle seines Hausdachs trifft, solange er keine konkreten „Anhaltspunkte dafür hat, dass sich das Dach seines Anwesens nicht in einem ordnungsgemäßen Zustand befinden könnte“. In dem Unterlassen der Kontrolle liegt daher im Ergebnis keine vorsätzliche oder grob fahrlässige Gefahrerhöhung. Auch eine Leistungsfreiheit wegen grob fahrlässiger Herbeiführung des Versicherungsfalls gemäß § 61 VVG a.F. scheidet daher aus.

Anm. Eine Kontrollpflicht ergibt sich allerdings regelmäßig aus den dem Versicherungsvertrag zugrundeliegenden Vertragsbedingungen. Hiernach hat der Versicherungsnehmer versicherte Sachen in einem ordnungsgemäßen Zustand zu erhalten und Mängel oder Schäden unverzüglich beseitigen zu lassen. Im entschiedenen Fall hatte die Versicherung den Vertrag wegen der fehlenden Kontrollen allerdings nicht gekündigt, weshalb sie sich nicht auf die vorgenannte Regelung aus dem Versicherungsvertrag berufen konnte.

Ohrfeige kostet Chef mindestens 800 €

Ein Mitarbeiter, der von seinem Chef eine Ohrfeige bekommt hat Anspruch auf 800 € Schmerzensgeld.  Das Schmerzensgeld soll dem Verletzten einen Ausgleich für erlittene Schmerzen verschaffen, aber auch seiner Genugtuung dienen, so das Landesarbeitsgericht Köln.

LAG Köln, Az.: 5 Sa 827/08

Ohne Abmahnung auch keine ordentliche Kündigung

Vor einer ordentlichen Kündigung muss der Arbeitgeber zunächst mit einer Abmahnung deutlich machen, welches Verhalten er von dem Arbeitnehmer künftig erwartet.  Eine Abmahnung müsse „eine Warnfunktion haben und deutlich machen, dass bei erneuter Pflichtverletzung das Arbeitsverhältnis in Gefahr ist“, so das Bundesarbeitsgericht.

BAG: 2 AZR 283/08 ; Urteilvom 23. Juni 2009

Ab 2010 gibt es einheitliche Handy-Netzteile

Die EU-Kommission hat sich durchgesetzt; ab 2010 gibt es einheitliche Netzteile für Mobiltelefone. Führende Hersteller von Mobiltelefonen haben sich heute auf Micro USB als einheitlichen Standard geeinigt und eine entsprechende Absichtserklärung in Brüssel unterzeichnet.

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