Landgericht Köln untersagt der Telekom die Drosselung der DSL Anschlüssel bei FlatratesDie von der Telekom geplante Drosselung der DSL-Anschlüsse bei Flatrates hat bei vielen Kunden für Unmut gesorgt. Nun hat das Landgericht Köln die unbeliebte AGB-Klausel für unwirksam erklärt. Im Mai 2013 änderte die Telekom die Vertragsbedingungen für ihre DSL-Flatratetarife und räumte sich das Recht ein, frühestens ab 2016 bei Überschreitung eines bestimmten Datenvolumens die Surfgeschwindigkeit zu drosseln.

Zunächst wollte die Telekom die Surfgeschwindigkeit bei Überschreitung des Freivolumens auf 384 kbit/s drosseln. Nach zahlreichen Protesten insbesondere im Internet erhöhte man die Geschwindigkeit auf 2 Mbit/s. Auf die Klage der Verbraucherzentrale NRW erklärte das Landgericht Köln die unbeliebte Klausel für unwirksam. Nach Ansicht des Gerichts verbindet der Kunde mit dem Begriff Flatrate bei Internetzugängen das Recht den Anschluss jederzeit in voller Bandbreite zu nutzen. Die neue Regelung in den Vertragsbedingungen sei deshalb überraschend und kann deshalb nicht wirksam in die Verträge einbezogen werden.

Diese mittlerweile veröffentlichte Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig. Telekom will nach Zustellung der Entscheidungsgründe Rechtsmittel prüfen.

LG Köln, Urteil vom 30.10.2013 Az.: 26 O 211/13