Die Gesetzlichen Krankenkassen werden auch im Jahr 2014 überwiegend keinen Zusatzbeitrag erhebenDie Mehrzahl der gesetzlich Krankenversicherten können sich freuen. Einer Mitteilung des Bundesgesundheits- und Bundesfinanzministeriums zufolge haben sich die Gesamteinnahmen der derzeit 134 gesetzlichen Krankenkassen in diesem Jahr bisher positiv entwickelt, so dass im kommenden Jahr die Mehrheit der gesetzlich Krankenversicherten keinen Zusatzbeitrag zahlen muss.

Überschuss in Höhe von fast 1,1 Milliarden Euro erwirtschaftet

Im ersten Halbjahr haben die gesetzlichen Krankenkassen insgesamt einen Überschuss von fast 1,1 Milliarde Euro erwirtschaftet. Dennoch kämpfen einige wenige Krankenkassen immer noch mit finanziellen Schwierigkeiten, so dass ein Zusatzbeitrag nicht bei jeder Krankenkasse ausgeschlossen ist.

Wann dürfen die Krankenkassen den Zusatzbeitrag erheben

Sei dem Jahr 2009 gilt ein einheitlicher Beitragssatz für alle Krankenkassen in Höhe von 15,5 %. Die Beiträge der Mitglieder der einzelnen Krankenkassen fließen in den gemeinsamen Gesundheitsfond aus dem die Kassen eine einheitliche Grundpauschale pro Versichertem erhalten. Falls das Geld, welches die Krankenkassen aus dem Gesundheitsfond erhalten nicht ausreicht, dürfen sie Zusatzbeiträge erheben. Der Zusatzbeitrag ist einkommensunabhängig. Auch die Höhe des Zusatzbeitrags dürfen die Kassen selbst festlegen.

Bei Zusatzbetrag können Sie kündigen

Im Fall, dass Ihre Krankenkasse einen Zusatzbeitrag erheben sollte, haben Sie die Möglichkeit zu kündigen und zu einer Krankenkasse Ihrer Wahl zu wechseln. Die neue Krankenkasse darf sie nicht ablehnen, auch dann nicht wenn Sie beispielsweise an einer chronischen Krankheit leiden. Die Zusatzleistungen der einzelnen Krankenkassen unterscheiden sich zum Teil sehr. Umfangreiche Informationen und Online-Vergleich zur gesetzlichen Krankenversicherung*erhalten Sie wenn Sie auf den vorstehenden Link klicken.