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Schlagwort: DSL

Telekom gibt sich im Streit um Flatrate geschlagen

Telekom darf Flatrate Tarif nicht drosselnWir haben vor wenigen Wochen über den Streit der Telekom mit der Verbraucherzentrale NRW vor dem Landgericht Köln über die Zulässigkeit der Drosselung der DSL-Geschwindigkeit bei einer Flatrate berichtet. Die enttäuschten Vertreter der Telekom wollten nach der Verkündung der Entscheidung die schriftliche Begründung zunächst abwarten um dann über die Einlegung der Rechtsmittel zu entscheiden. Die Entscheidung ist wohl getroffen. Nach Berichten des Nachrichtenmagazin Focus will die Telekom jetzt die Entscheidung akzeptieren.

Landgericht Köln stoppt die Drosselpläne der Telekom

Landgericht Köln untersagt der Telekom die Drosselung der DSL Anschlüssel bei FlatratesDie von der Telekom geplante Drosselung der DSL-Anschlüsse bei Flatrates hat bei vielen Kunden für Unmut gesorgt. Nun hat das Landgericht Köln die unbeliebte AGB-Klausel für unwirksam erklärt. Im Mai 2013 änderte die Telekom die Vertragsbedingungen für ihre DSL-Flatratetarife und räumte sich das Recht ein, frühestens ab 2016 bei Überschreitung eines bestimmten Datenvolumens die Surfgeschwindigkeit zu drosseln.

Keine vorzeitige Kündigung eines DSL-Anschlusses bei Umzug

Der Kunde zog in ein Gebiet ohne DSL-Leitungen. Seinen vor Umzug mit einem DSL-Anbieter geschlossenen Vertrag über eine Laufzeit von 2 Jahren wollte er daraufhin kündigen. Schließlich bringt ihm der DSL-Vertrag aufgrund des Umzugs keinen Nutzen mehr. Eine Kündigung ist laut BGH in einem solchen Fall jedoch unzulässig (Urteil vom 11. November 2010 – III ZR 57/10). Der Umzug in ein Nicht-DSL-Gebiet fällt in den Risikobereich des Kunden. Denn der Kunde profitiert auf der anderen Seite auch von den aufgrund der langen Vertragslaufzeit niedrigen Grundgebühren. Er muss somit in den sauren Apfel beißen und die monatlichen Rechnungen weiterhin zahlen.

Glück hätte ein Kund aber dann, wenn der DSL-Anbieter aus Kulanz der Kündigung zustimmt oder wenn ein Sonderkündigungsrecht für den beschriebenen Fall bei Vertragsschluss vereinbart wurde.

Kündigung eines DSL-Anschlusses bei Umzug

Der Inhaber eines DSL-Anschlusses kann den Vertrag mit seinem DSL-Anbieter nicht vorzeitig kündigen, wenn er an einen Ort umzieht, an dem der Anbieter aufgrund technischer Voraussetzungen den Anschluss nicht zur Verfügung stellen kann.

Der Kunde, der einen längerfristigen Vertrag über die Erbringung einer Dienstleistung abschließt, trägt grundsätzlich das Risiko, diese aufgrund einer Veränderung seiner persönlichen Verhältnisse nicht mehr nutzen zu können. Dementsprechend stellt ein Umzug, etwa aus beruflichen oder familiären Gründen, prinzipiell keinen wichtigen Grund für eine Kündigung dar, so der BGH.

Bundesgerichtshof,  Urteil vom 11. November 2010 Az.:  III ZR 57/10

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