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Schlagwort: Krankheit

Kann ein Arbeitnehmer vertraglich auf seinen Urlaubsanspruch verzichten?

Urlaub kann durch einen Vergleich ausgeschlossen werdenDer beklagte Arbeitgeber kündigte dem seit 2006 krankheitsbedingt arbeitsunfähigen Kläger ordentlich. Im Rahmen der gerichtlichen Auseinandersetzung über die Wirksamkeit der Kündigung schlossen die Parteien einen Vergleich. Der Kläger bekam eine Abfindung in Höhe von 11.500 €. Mit Erfüllung des Vergleichs sollten wechselseitig alle finanziellen Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis, gleich ob bekannt oder unbekannt und gleich aus welchem Rechtsgrund, erledigt sein.

Kurze Zeit später verlangte der Arbeitnehmer zusätzliche 10.656,72 Euro als Vergütung der Urlaubsansprüche der Jahre 2006-2008. Im Ergebnis ohne Erfolg. Ist das Arbeitsverhältnis beendet und ein Anspruch des Arbeitnehmers gemäß § 7 Abs. 4 BUrlG auf Abgeltung des gesetzlichen Erholungsurlaubs entstanden, kann der Arbeitnehmer auf diesen Anspruch grundsätzlich verzichten, so das Bundesarbeitsgericht.

BAG, Entscheidung vom 14.05.2013, Az.: 9 AZR 844/11

Krankmeldung ab erstem Tag

ArbeitsunfähigkeitsbescheinigungDas Bundesarbeitsgericht hat entschieden, dass der Arbeitgeber bereits ab dem ersten Tag der Erkrankung ärztliches Attest verlangen darf.   Die Ausübung des dem Arbeitgeber von § 5 Abs. 1 Satz 3 EFZG eingeräumten Rechts steht im nicht gebundenen Ermessen des Arbeitgebers. Insbesondere ist es nicht erforderlich, dass gegen den Arbeitnehmer ein begründeter Verdacht besteht, er habe in der Vergangenheit eine Erkrankung nur vorgetäuscht. Eine tarifliche Regelung steht dem nur entgegen, wenn sie das Recht des Arbeitgebers aus § 5 Abs. 1 Satz 3 EFZG ausdrücklich ausschließt, so das Gericht.

Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 14.11.2012, Az.: 5 AZR 886/11

Keine Berufsunfähigkeitsrente beim Verschweigen einer Gastritis

Das OLG Brandenburg hat entschieden, dass ein Versicherungsnehmer, der bei Antragsstellung einer Berufsunfähigkeitsversicherung eine schwere Gastritis verschweigt, keinen Anspruch auf die Berufsunfähigkeitsrente hat.  Das Versicherungsunternehmen ist wegen der verschwiegenen Erkrankung zur Anfechtung des Versicherungsvertrages wegen arglistiger Täuschung berechtigt. Der Vertrag ist damit nichtig, so dass der Klägerin keine vertraglichen Ansprüche zustehen, so das Gericht.

 OLG Brandenburg, Urteil vom 07.06.2011 Az.: 11 U 6/11

Krank im Urlaub – Die Europäische Krankenversicherungskarte kann helfen

Sommerzeit ist die Reisezeit; Urlaubsziele in der EU wie z.B. Spanien, Portugal oder Frankreich stehen dabei ganz oben auf der Reiseliste. Eine Urlaubsreise sollte bekanntlich gut vorbereitet sein. Dazu gehört auch die Vorsoge für den Fall des Unfalls oder der Krankheit. Während man früher eine Behandlung im Ausland fast immer aus eigener Tasche zahlen musste, geht es heute einfacher und in einigen Ländern sogar kostenlos. Die Europäische Krankenversicherungskarte macht es möglich.

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