...auch für Nichtjuristen

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EUGH stärkt weiter die Verbraucherrechte – Verbraucher können die Händler auch im Heimatland verklagen

Wer in einem anderen Land der EU etwas kauft, kann im Falle eines Streits von dem Gericht im Inland gegen den Händler klagen. Das hat der Europäische Gerichtshof entschieden und damit weiter die Rechte der Verbraucher bei grenzüberschreitendem Handel gestärkt. Dies gilt nicht nur bei einem Kauf per Internet oder Telefon sondern auch dann, wenn der Verbraucher ins Ausland gefahren ist. Die Voraussetzung für eine Klage vor heimlichem Gericht ist jedoch, dass das Angebot in irgendeiner Weise im Heimatland des Verbrauchers zugänglich gemacht wurde. Ein Internetinserat ist dafür ausreichend, so das Gericht.

EuGH, Entscheidung vom 06.09.2012 Az.: C-190/11

Handybenutzung im EU-Ausland wird billiger

Das Europäische Parlament hat den neuen EU-Roaming-Regeln zugestimmt. Ab 01.07.2012 wird die Handybenutzung im EU-Ausland deutlich billiger. Für abgehende Gespräche zahlen die Benutzer max. 29 Cent pro Minute; für ankommende Gespräche dürfen die Anbieter max. 8 Cent verlangen. Auch das Herunterladen von Daten wird deutlich günstiger. Pro Megabyte (MB) Daten dürfen nur noch max. 70 Cent verlangt werden. Das Empfangen von SMS bleibt kostenfrei; für das Versenden dürfen nur noch max. 9 Cent berechnet werden.  „Indem wir die Preise für Datenroaming begrenzt haben, haben wir einen Markt für die Smartphone-Generation geschaffen. Wir haben der Abzocke ein Ende bereitet, die jeder kennengelernt hat, der bei Auslandsreisen sein Mobiltelefon benutzt hat. Ich freue mich, dass die Europäische Union Jahr für Jahr Geld zurück in die Taschen der Bürger geben kann“, so die zuständige Kommissarin Neelie Kroes.

Keine Sozialhilfe für Deutsche im Ausland

Ein im Ausland lebender Deutscher hat nach Ansicht des LSG Stuttgart keinen Anspruch auf Sozialhilfe wegen der Pflege und Erziehung seiner Tochter. Nach den maßgeblichen gesetzlichen Vorschriften erhalten Deutsche, die ihren gewöhnlichen Aufenthalt im Ausland haben, keine Sozialhilfe. Eine Ausnahme werde nur dann gemacht, wenn eine außergewöhnliche Notlage unabweisbar sei und darüber hinaus aus bestimmten, im Gesetz einzeln aufgeführten Gründen, eine Rückkehr nach Deutschland zur Behebung der Notlage nicht möglich sei, so die Stuttgarter Richter.

LSG Stuttgart, Beschluss vom 27.06.2011 Az.: L 2 SO 2138/11 ER-B

 

Krank im Urlaub – Die Europäische Krankenversicherungskarte kann helfen

Sommerzeit ist die Reisezeit; Urlaubsziele in der EU wie z.B. Spanien, Portugal oder Frankreich stehen dabei ganz oben auf der Reiseliste. Eine Urlaubsreise sollte bekanntlich gut vorbereitet sein. Dazu gehört auch die Vorsoge für den Fall des Unfalls oder der Krankheit. Während man früher eine Behandlung im Ausland fast immer aus eigener Tasche zahlen musste, geht es heute einfacher und in einigen Ländern sogar kostenlos. Die Europäische Krankenversicherungskarte macht es möglich.

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