Der Bundesrat hat der Neufassung des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes zugestimmt. Danach kann die Zollverwaltung künftig die Einhaltung des Mindestlohns bei der Zeit- und Leiharbeit kontrollieren. Bisher war eine Kontrolle aus rein formalen Gründen nicht möglich. Um diese zusätzliche Aufgabe durchführen zu können, wird die Zollverwaltung um 156 weitere Mitarbeiter verstärkt.