Eine Mieterin aus Köln störten tuckernde und stinkende Schiffe auf dem Rhein. Sie beschloss daraufhin die Miete zu kürzen. Das durfte sie nicht, urteilte das Amtsgericht Köln.  Es sei allgemein bekannt, dass auf dem Rhein Schiffe führen. Es komme auch kein Mieter an einer Straße mit einem großen Taxistand auf die Idee, zu behaupten, er habe nicht damit rechnen können, dass es zu Lärm- und Geruchsbelästigungen durch die Taxis komme, argumentierte das Gericht.

AG Köln, Urteil vom 14.06.2011 Az.: 223C26/11