Haben Sie sich schon mal als gesetzlich Versicherter gefragt, was Ihre Behandlung beim Arzt gekostet hat? Bereits seit dem Jahr 2004 ermöglicht das Gesetz gesetzlich versicherten Patienten zu erfahren, was die Behandlung gekostet bzw. was der Arzt mit ihrer Krankenkasse abgerechnet hat. Wie es funktioniert, und wie die Patientenquittung aussehen müsste, erfahren Sie in diesem Beitrag.

Patienten haben Recht auf Patientenquittung

Wer als gesetzlich Versicherter wissen möchte, was seine Behandlung gekostet hat, kann sich einfach an seinen Arzt wenden und um Ausstellung einer Patientenquittung bitten. In der Praxis sind viele Ärzte damit überfordert. Oft erhalten Patienten lediglich Angaben über Abrechnungsziffern. Diese sind ohne Übersetzung nicht verständlich.  Das Gesetz, § 305 Absatz 2 SGB V ist dabei ganz klar.

„Die an der vertragsärztlichen Versorgung teilnehmenden Ärzte, Einrichtungen und medizinischen Versorgungszentren haben die Versicherten auf Verlangen schriftlich in verständlicher Form, direkt im Anschluss an die Behandlung oder mindestens quartalsweise spätestens vier Wochen nach Ablauf des Quartals, in dem die Leistungen in Anspruch genommen worden sind, über die zu Lasten der Krankenkassen erbrachten Leistungen und deren vorläufige Kosten (Patientenquittung) zu unterrichten“.

Die Auskunft darf man als gesetzlich Versicherter auch von eigener Krankenkasse verlangen. Die Krankenkasse ist gemäß § 305 Absatz 1 SGB V auf Antrag verpflichtet, Informationen über die von Ihnen in den letzten 18 Monaten in Anspruch genommenen Leistungen und deren Kosten zu erteilen.

Der Patient darf auch quartalsweise eine Schriftliche Auskunft verlangen. In diesem Fall darf allerdings eine Gebühr von 1 € erhoben werden.

Warum soll ich als gesetzlich Versicherter eine Patientenquittung verlangen?

Vertrauen ist gut, Kontrolle ist besser! Wer z.B. eine Berufsunfähigkeitsversicherung abschließen möchte, sollte sich vorher informieren, was in seiner Patientenakte alles steht.  Denn in der Patientenakte befinden sich manchmal auch Verdachtsdiagnosen, die einem zum Verhängnis werden können. Jeder, der eine Berufsunfähigkeitsversicherung abschließen möchte, ist vor dem Vertragsschluss gezwungen, zahlreiche Gesundheitsfragen zu beantworten. Stellt später heraus, dass in der Patientenakte mehr drin steht, als man vielleicht selber vom Arzt erfahren hat, kann und höchstwahrscheinlich wird der Versicherer nicht zahlen wollen.