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Keine Krankenversicherung ?

Keine Krankenversicherung – So bekommst Du wieder eine!

Keine Krankenversicherung ?Laut Statistischem Bundesamt sind 143.000 Menschen in Deutschland nicht krankenversichert, obwohl bereits seit mehr als 10 Jahren Krankenversicherungspflicht besteht. Wer keine Krankenversicherung hat, sollte das Problem nicht weiter aufschieben, denn auch ohne Krankenversicherung besteht die Beitragspflicht, so dass die aufgelaufenen Beiträge nachgezahlt werden müssen. Und zwar bis zu fünf Jahren rückwirkend und auch dann, wenn man keine Leistungen der Krankenkasse in Anspruch genommen hat.

Welche Krankenkasse ist für mich zuständig ?

Das hängt erstmal davon ab, bei welcher Krankenkasse Du zuletzt versichert warst. Selbständige und Beamte haben grundsätzlich die freie Wahl, ob sie sich bei einer privaten oder gesetzlichen Krankenkasse versichern wollen. Angestellte, die jährlich bis zu 62.550 Euro verdienen, müssen in die gesetzliche Krankenversicherung. Wer mehr verdient, hat in der Regel die Wahl, ob er in die private oder gesetzliche Krankenkasse will. Für diejenigen, die in Deutschland noch nie krankenversichert waren, gilt dasselbe. Selbständige haben die freie Wahl, Angestellte bis zu einem Einkommen von 62.550 Euro, müssen in die gesetzliche Krankenversicherung.

Muss mich meine letzte Krankenversicherung wieder aufnehmen?

Wer zuletzt Mitglied bei einer gesetzliche Krankenkasse war, kann sich sowohl an eine beliebige gesetzliche Krankenkasse wenden. Die Krankenkasse ist verpflichtet, ihn (wieder) aufzunehmen und zwar unabhängig davon, von dem aktuellen Gesundheitszustand. Wer noch nie versichert war, kann sich, wenn oben genannte Voraussetzungen bestehen, ebenfalls an eine beliebige gesetzliche Krankenkasse wenden. Etwas anderes sieht es bei einer privaten Krankenversicherung aus. Wer in die private Krankenversicherung muss oder darf, hat auch die freie Wahl zwischen den privaten Anbietern. Jede private Krankenversicherung ist verpflichtet, Kunden ohne Versicherungsschutz in den sogenannten Basistarif aufzunehmen. Die Leistungen im Basistarif entsprechen in etwa den Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung. Im Unterschied zu einer gesetzlichen Krankenversicherung gibt es bei der Basisversicherung keine Familienversicherung. Jeder Versicherter zahlt also seinen eigenen Beitrag. Die privaten Krankenversicherungen dürfen vor der Aufnahme nach dem Gesundheitszustand fragen, dürfen aber im Basistarif keine Preisaufschläge verlangen oder jemanden wegen einer (Vor)erkrankung ablehnen.

Wie viel muss ich nachzahlen, wenn ich nicht versichert war?

Wer nicht krankenversichert war, muss einen Teil der Beiträge für die Vergangenheit nachzahlen und zwar auch dann, wenn man keine Leistungen in Anspruch genommen hat. In der gesetzlichen Krankenversicherung wird grundsätzlich ab dem Tag nachgezahlt, ab dem die Versicherungspflicht begonnen hat. Die Krankenkasse kann jedoch die Beträge maximal für das laufende Kalenderjahr sowie für vier vergangen Jahre erheben, da die Beitragsschulden grundsätzlich nach vier Jahren verjähren. Das gilt jedoch nicht, wenn die Krankenversicherungsbeiträge vorsätzlich nicht gezahlt wurden. Wer bisher nicht krankenversichert war und in der gesetzlichen Krankenversicherung hätte Versicherungsbeiträge zahlen müssen, hat die Möglichkeit, teilweise erhebliche Ermäßigung zu bekommen. Für die Berechnung der Nachzahlung wird ein fiktives Einkommen angenommen, der 10 Prozent der sogenannten Bezugsgröße beträgt. Säumniszuschläge werden hierbei nicht erhoben. Die Ermäßigung erhält allerdings nur, wenn mindestens drei Monate keine Krankenversicherung hatte und keine Leistungen in Anspruch genommen hat.

Nachzahlungen in der privaten Krankenversicherung

Frühere Privatversicherte müssen für die Zeit ohne Krankenversicherungsschutz eine Prämienzuschlag zahlen, da rückwirkend kein Leistungsanspruch besteht. So werden für den zweiten bis sechsten Monat ohne Versicherung jeweils ein voller Monatsbeitrag fällig. Ab den sechsten Monat zahlt einen Sechstel des Monatsbeitrags.

Fazit

Durch die Nachzahlungsverpflichtung können sowohl in der gesetzlichen als auch in der privaten Krankenversicherung hohe Beitragsrückstände entstehen. Wer davon betroffen ist, sollte sich schnell mit der zuständigen Krankenkasse in Verbindung setzen und Schuldenerlass und Ratenzahlungen vereinbaren.

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1 Kommentar

  1. Sven Nordmann

    Danke für den interessanten und informativen Beitrag !

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