...auch für Nichtjuristen

Kategorie: Bankenrecht Seite 2 von 3

Haftung beim Missbrauch von EC-Karten

Folgender Fall: Eine Frau verfügt über ein Konto bei einer Bank. Mit einer Karte kann sie an Geldautomaten Geld von diesem Konto abheben. Laut Allgemeiner Geschäftsbedingungen der Bank ist der tägliche Abhebebetrag jedoch auf 1000 Euro begrenzt. Eine Tages erhebt ein Unbekannter an verschiedenen Geldautomaten mit der Geheimzahl der Frau 6 mal 500 Euro ab. Die Frau ist entsetzt und meldet sich schnellstmöglich bei der Bank. Diese will nun von der Frau die 3000 Euro ersetzt bekommen. Der gesunde Menschenverstand spräche nämlich dafür, dass die Frau ihre Geheimnummer unsachgemäß zusammen mit der EC-Karte verwahrt habe. Dies sei die einzige Möglichkeit, für den unbekannten Dritten gewesen, an die Geheimzahl zu gelangen.

Ganz so einfach ist es nicht, urteilte nun der BGH (Urteil vom 29. November 2011 – XI ZR 370/10 ). Von einem solchen Geschehensablauf könne man zwar dann ausgehen, wenn die original EC-Karte von dem unbekannten Dritten verwendet worden sei. Es sei jedoch auch möglich, dass eine Kopie der EC-Karte zum Einsatz gekommen sei. In einem solchen Fall würde es naturgemäß gerade nicht auf der Hand liegen, dass EC-Karte und Geheimnummer gemeinsam entwendet worden seien. Dass die originale EC-Karte zum Einsatz gekommen sei, müsse die Bank beweisen. Gelingt ihr das, sähe es wohl schlecht für die Bankkundin aus.

Sie kann sich jedoch relativ sicher sein, höchstens 1000 Euro zahlen zu müssen. Hierbei handelt es sich nämlich über den bereits angesprochenen höchsten Abhebebetrag pro Tag. Dass der Täter diesen überschreiten konnte, habe die Bank sich selbst zuzuschreiben.

Monatliche Gebühr für ein Darlehenskonto unwirksam

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat entschieden, dass eine Klausel in Allgemeinen Geschäftsbedingungen einer Bank, die die Zahlung einer monatlichen Gebühr für die Führung eines Darlehenskontos vorsieht, unwirksam ist. Klauseln, die es einem Kreditinstitut ermöglichten, Entgelte für Tätigkeiten zu erheben, die es – wie vorliegend – im eigenen Interesse erbringt, hielten der Inhaltskontrolle nach § 307 Abs. 1 BGB nicht stand. Sie seien mit wesentlichen Grundgedanken der gesetzlichen Regelung, von der sie abweichen, nicht vereinbar und benachteiligten die Kunden entgegen den Geboten von Treu und Glauben unangemessen, so die Karlsruher Richter.

BGH, Urteil vom 07.06.2011, Az.: XI ZR 388/10

Entgelt für Benachrichtigung über Nichteinlösung einer Einzugsermächtigungslastschrift rechtmäßig

Das OLG Dresden hat entschieden, dass eine Sparkasse eine Gebühr verlangen darf, wenn sie ihren Kunden über eine nicht eingelöste Einzugsermächtigung (z.B. wegen mangelnder Kontodeckung) benachrichtigt. Damit weicht das Gericht von der Rechtsprechung des BGH ab, die allerdings vor Inkrafttreten der Richtlinie  2007/64/EG ergangen ist. Die Revision ist zugelassen; es bleibt abzuwarten, ob der BGH seine alte Rechtsprechung fortsetzen wird.

OLG Dresden, Urteil vom 26.05.2011, Az.: 8 U 1989/10

Bearbeitungsgebühren beim Verbraucherdarlehen unwirksam

Das OLG Karlsruhe hat eine Klausel im Preisverzeichnis einer Bank für unwirksam erklärt, in der pauschal eine Bearbeitungsgebühr für ein Verbraucherdarlehen verlangt wird.  Nach Ansicht des Gerichts benachteiligt eine solche Klausel den Verbraucher unangemessen, weil sie mit wesentlichen Grundgedanken des § 488 Abs. 1 Satz 2 BGB unvereinbar sei. Wie schon der Wortlaut „Bearbeitungsgebühr“ nahelegt, „bepreist“ die Klausel den der Beklagten mit der Bearbeitung des Darlehens einschließlich des Darlehensantrags entstehenden Verwaltungsaufwand. Diese Tätigkeit, also etwa die Prüfung der Bonität des Kreditnehmers, stellt aber keine Dienstleistung für den Kunden dar, sondern dient vielmehr den Vermögensinteressen der Bank, so das Gericht.

OLG Karlsruhe Urteil vom 3.5.2011 Az.: 17 U 192/10

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