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Kategorie: Bankenrecht Seite 1 von 3

Provision für Geldanlagen-So umgeht die Bank legal ihre Informationspflicht

bank-provision-geldanlageSeit einigen Jahren besteht die Verpflichtung für Banken, ihre Kunden über die Provision zu unterrichten, die sie bei der Vermittlung einer bestimmten Geldanlage erhalten.  Der Gesetzgeber wollte mit dieser Verpflichtung erreichen, dass der Anleger, bevor er etwas kauft, unschwer erkennen kann, was der Berater bei der Vermittlung wirklich verdient. Es existiert bis heute allerdings eine Gesetzeslücke, die immer mehr Banken ausnutzen, um ihrer Aufklärungspflicht nicht nachzukommen.

Basiskonto für alle – Leider erst ab 2016

girokonto-basiskonto-fuer-jedermannEin Girokonto ist für die Abwicklung des Zahlungsverkehrs unverzichtbar. Dennoch gibt es viele Menschen, die keins eröffnen können. Der Grund ist meistens ein negativer Schufa-Eintrag. Das könnte sich in der Zukunft  ändern, denn das EU Parlament hat vor wenigen Tagen für ein „Girokonto für Jedermann“ (Basiskonto) gestimmt. Was sich nach dem Inkrafttreten neuer Regelung ändert, lesen Sie in diesem Beitrag.

P-Konto darf nicht teurer sein ein gewöhnliches Girokonto

P-Konto darf nicht teurer sein als ein GirokontoDer Bundesgerichtshof (BGH) hat entschieden dass ein sog. P-Konto nicht mehr kosten darf als ein gewöhnliches Girokonto und damit die Preis- und Leistungsverzeichnisse zweier Sparkassen für unwirksam erklärt.  Die beanstandeten Regelungen benachteiligen die Kunden entgegen den Geboten von Treu und Glauben unangemessen, weil die Beklagten mit der Führung eines Girokontos als P-Konto lediglich eine ihnen durch § 850k Abs. 7 ZPO auferlegte gesetzliche Pflicht erfüllen, wofür sie nach allgemeinen Grundsätzen kein gesondertes Entgelt – hier in Form höherer Kontoführungsgebühren – verlangen dürfen, so der BGH.

Bundesgerichtshof, Urteile vom 13.11.2012 Az.: XII ZR 145/12 und XII ZR 500/11

Keine Extra-Gebühren neben der Vorfälligkeitsentschädigung

Das Landgericht Frankfurt am Main  hat entschieden, dass eine Bank keine Pauschalgebühr für die Berechnung der Vorfälligkeitsentschädigung verlangen darf, wenn der Darlehnsnehmer seinen Darlehensvertrag vorzeitig kündigt. Die Berechnung des Schadens liege im Interesse der Bank und müsse deshalb nicht von dem Kunden bezahlt werden, so die Frankfurter Richter.

LG Frankfurt am Main, Az.: 2-21 O 324/11

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