...auch für Nichtjuristen

Autor: Michaela Vogel

CityBKK ist insolvent – Meine Rechte als Versicherter

Ich bin zur Zeit noch Mitglied bei der CityBKK. Diese Krankenkasse ist pleite. Bin ich überhaupt noch versichert?  

Ja, Sie sind weiterhin versichert. Bitte beachten Sie nur, dass Sie, wenn Sie pflichtversichert sind, bis zum 14.07.2011 eine neue Krankenkasse finden sollten. Falls Sie freiwillig versichert sind, haben Sie sogar drei Monate Zeit um zu erklären, ob Sie in der gesetzlichen Krankenversicherung bleiben wollen oder zu einer privaten Krankenkasse wechseln wollen. Übrigens, weitere interessante Tipps zum Wechsel finden Sie in diesem Beitrag bei SparNet24.de  

 

Zur Berechnung des Elterngeldes

Die Berechnungsgrundlage für das Elterngeld ist das regelmäßige reale Nettoeinkommen. Spätere Steuererstattungen, die nachträglich zu einem höheren Nettoeinkommen führten, sind für die Berechnung ohne Bedeutung. Dass sich im Nachhinein durch eine Steuererstattung andere Abzüge ergäben, sei unerheblich, da diese Beträge dem Elternteil im maßgeblichen Bezugszeitraum gerade nicht zur Verfügung gestanden hätten.

Maßgeblicher Anknüpfungspunkt des Elterngelds sei aber das tatsächlich während der Berufstätigkeit zur Verfügung stehende Einkommen, so das LSG Rheinland Pfalz.

LSG Rheinland Pfalz,  Urteil vom 21.10.2010 Az.: L 5 EG 4/10

BGH stärkt Unterhaltsrecht geschiedenen Hausfrauen

Der BGH hat in einem heute veröffentlichten Urteil entschieden, dass eine geschiedne Hausfrau, die in der Ehe über Jahrzehnte Haushalt und Kindererziehung übernommen hat, Anspruch auf unbegrenzten Geschiedenenunterhalt hat.

Gerade in „Altehen“ mit einem Alleinverdiener sei die wirtschaftliche Verflechtung besonders groß. Die nacheheliche Solidarität sei hier besonders zu beachten und könne es gebieten, von einer Befristung oder Kürzung des Unterhalts abzusehen, so der BGH.

BGH, Urteil vom 6. 10. 2010  Az.:  XII ZR 202/ 08

Serienfehler am Fahrzeug dürfen nicht verheimlicht werden

Ein gewerblicher Verkäufer, der einen ihm bekannten sicherheitsrelevanten Serienfehler verschweigt, haftet wenn der Käufer deshalb einen Unfall erleidet.

OLG Düsseldorf Urteil vom 29. Juli 2009 (Aktenzeichen 22 U 157/08)

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