Das Recht klar und verständlich
Das Europäische Parlament hat den neuen EU-Roaming-Regeln zugestimmt. Ab 01.07.2012 wird die Handybenutzung im EU-Ausland deutlich billiger. Für abgehende Gespräche zahlen die Benutzer max. 29 Cent pro Minute; für ankommende Gespräche dürfen die Anbieter max. 8 Cent verlangen. Auch das Herunterladen von Daten wird deutlich günstiger. Pro Megabyte (MB) Daten dürfen nur noch max. 70 Cent verlangt werden. Das Empfangen von SMS bleibt kostenfrei; für das Versenden dürfen nur noch max. 9 Cent berechnet werden. ”Indem wir die Preise für Datenroaming begrenzt haben, haben wir einen Markt für die Smartphone-Generation geschaffen. Wir haben der Abzocke ein Ende bereitet, die jeder kennengelernt hat, der bei Auslandsreisen sein Mobiltelefon benutzt hat. Ich freue mich, dass die Europäische Union Jahr für Jahr Geld zurück in die Taschen der Bürger geben kann”, so die zuständige Kommissarin Neelie Kroes.
Wenn der Job-Center einen Leistungsempfänger zum Meldetermin einlädt, muss er ihm die Fahrtkosten vollständig erstatten. Dies hat das Landessozialgericht München (LSG) entschieden. Wer zu einem Meldetermin eingeladen werde, müsse dem zwingend folgen. In der Folge müsse das einladende Job-Center auch die Fahrtkosten erstatten. Die Erstattungshöhe stehe zwar im Ermessen der Behörde, das von den Gerichten grundsätzlich nur eingeschränkt geprüft werden könne. Aber jede andere Entscheidung als die vollständige Kostenübernahme sei rechtswidrig. Liegen nachvollziehbare Gründe vor, sei nicht die kürzeste, sondern die verkehrsgünstigste Fahrtstrecke maßgeblich. Bei Benutzung eines PKW richtet sich die Erstattungshöhe nach dem Bundesreisekostengesetz und umfasse nicht nur die Benzinkosten.
Nach Ansicht der 55. Kammer des Sozialgerichts Berlin hat der Gesetzgeber bei der Festlegung der Grundsicherung den Aspekt der Teilhabe am gesellschaftlichen Leben unzureichend gewürdigt“ und legten die Regelung dem Bundesverfassungsgericht vor. Dieser Beschuss ist deutschlandweit der erste Vorlagebeschluss in dem es um die Klärung der Verfassungsmäßigkeit der neuen Regelsatzhöhe geht. Anmerkung: In Deutschland ist nur das Bundesverfassungsgericht befugt, ein Parlamentsgesetz für verfassungswidrig zu erklären.
Von: Dario Jozic
8 Apr 2012
Das Bundesversicherungsamt hat den gesetzlichen Krankenkassen untersaget ab 2013 ihren Kunden Auslandsreise-Krankenversicherungen zu verschenken. Die Begründung: Diese Leistung ist von Gesetzgeber nicht vorgesehen und deshalb zu unterlassen. Die Versicherungen dürfen aber weiter die Policen privater Versicherungen vermitteln.
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