...auch für Nichtjuristen

Kategorie: Strafrecht Seite 1 von 3

Wie verhalte ich mich bei einer Hausdurchsuchung?

Gelegentlich rechnet man mit einer Hausdurchsuchung, viel öfter geschieht es plötzlich und unerwartet; die Polizei, der Zoll oder die Steuerfahndung steht vor der Tür mit einem Durchsuchungsbeschluss. In seltenen Fällen geschieht es auch ohne Durchsuchungsbeschluss und mit der Absicht Ihre Räume zu durchsuchen und die Beweismittel zu beschlagnahmen. Wie Sie sich in einem solchen Fall richtig verhalten, erfahren Sie in diesem Beitrag.

Online-Glücksspiel – Immer illegal ?

Ist Online Glücksspiel illegal?In zahlreichen Ländern, so auch in Deutschland, erhebt der Staat Anspruch auf das Monopol bei Glücksspielen und begründet es damit, dass die potentielle Spielsucht eine Gefahr für die Allgemeinheit darstellt. In Folge dessen braucht grundsätzlich jeder, der ein Glücksspiel anbietet, eine staatliche Erlaubnis. Bis Juli 2012 waren Online-Glücksspiele, die in den letzten Jahren stetiges Wachstum erlebt haben, verboten. Die aktuelle Fassung des Glücksspielstaatsvertrages in Deutschland ermöglicht auch privaten Anbietern den Erwerb einer Konzession. Die Anzahl der Konzessionen ist auf lediglich 20 beschränkt, was auch nach Ansicht des Autors als willkürlich erscheint. Mangels guter Alternativen spielen tausende deutsche Casino-Fans auf ausländischen Portalen, die keine deutsche Genehmigung haben und nahezu ausnahmslos bessere „Konditionen“ als deutsche Anbieter haben. Damit machen sich die Casino-Spieler, wenn man lediglich vom Wortlaut des § 285 StGB ausgeht, strafbar und riskieren eine Geldstrafe oder Freiheitsstrafe von bis zu sechs Monaten.

Überwachung mittels eines GPS-Gerätes ist strafbar

GPS-Überwachung durch Detekteien ist grundsätzlich strafbarTechnische Hilfsmittel sind bei der Arbeit der Detekteien sehr hilfreich und können zum Erfolg maßgeblich beitragen. Wie weit die Detekteien bei ihren Ermittlungen gehen dürfen hat der Bundesgerichtshof in einer Entscheidung vom 04.06.2013 festgelegt. Die Angeklagten, der Betreiber einer Detektei und einer seiner Mitarbeiter ermittelten verdeckt für verschiedene Auftraggeber um Erkenntnisse über Berufs- und Privatleben von Personen zu sammeln. Dabei setzten sie mehrfach, um Bewegungsprofile der Personen anzufertigen, GPS-Geräte ein, welche die Bewegungsrouten der Zielpersonen aufzeichneten.

Das Landgericht Mannheim verurteilte die Angeklagten wegen gemeinschaftlichen vorsätzlichen unbefugten Erhebens von Daten gegen Entgelt in mehreren Fällen zu Gesamtfreiheitsstrafen unterschiedlicher Höhe, deren Vollstreckung jeweils zur Bewährung ausgesetzt wurde. Die Revision der Angeklagten hatte keinen Erfolg. Der Bundesgerichtshof stellte fest, dass die Erhebung von Überwachungsprofilen grundsätzlich strafbar sei. Nur in Ausnahmesituation (etwa in notwehrähnlichen Situationen) sei die Erhebung gestattet. Ob diese Voraussetzung in einigen Fällen vorlag, muss hier das Landgericht noch ermitteln.

BGH, Entscheidung vom 04.06.2013, Az.: 1 StR 32/13

Kann Streaming denn illegal sein? (Artikel anlässlich eines Prozesses vor dem AG Leipzig)

In Medien reichlich erörtert wurde in den letzten Tagen eine angebliche Aussage des Richters in einem Prozess gegen einen Hintermann des Streaming-Portals „kino.to“. Der Richter soll sich dahingehend geäußert haben, dass bereits die Nutzung von Seiten wie kino.to, die urheberrechtlich geschützte Filme und Serien zum Streaming bereitstellen, eine strafbewährte Verletzung des Urheberrechts darstelle. Selbst wenn der Richter diese Aussage getätig haben sollte (eine Bekanntmachung seitens des AG Leipzig ist bisher nich erfolgt), so darf diese in ihrer Bedeutung nicht allzuhoch eingeschätzt werden. Zwar ist es durchaus möglich, dass ein Gericht neben der eigentlichen Entscheidung (Verurteilung der Betreiber des Streaming-Portals) beiläufig auch Stellung zu anderen Rechtsfragen nimmt (Strafbarkeit der Nutzung), es liegt jedoch zum einen noch kein Urteil vor und zum anderen wäre zunächst eine höchstrichterliche Klärung abzuwarten. Ob eines solche in nächster Zeit erfolgen wird und wie sie ausfallen wird, steht in den Sternen.

Bis dahin und auch danach wird immer die Gefahr bestehen, dass ein Nutzer angeklagt und von einem Amtsgericht verurteilt wird (was bisher nicht geschehen ist). Die Amtsgerichte sind in ihrer Urteilsfindung nämlich so oder so unabhängig von vorangegangener Rechtsprechung.

Die Gefahr rechtlicher Konsequenzen für die Nutzer wurde durch uns bereits eingeschätzt. Hierzu verweisen wir auf unseren Artikel „“Kino.to”-Betreiber festgenommen: Welche Folgen drohen den Nutzern?“.

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