Gelegentlich rechnet man mit einer Hausdurchsuchung, viel öfter geschieht es plötzlich und unerwartet; die Polizei, der Zoll oder die Steuerfahndung steht vor der Tür mit einem Durchsuchungsbeschluss. In seltenen Fällen geschieht es auch ohne Durchsuchungsbeschluss und mit der Absicht Ihre Räume zu durchsuchen und die Beweismittel zu beschlagnahmen. Wie Sie sich in einem solchen Fall richtig verhalten, erfahren Sie in diesem Beitrag.

Wann ist eine Hausdurchsuchung zulässig?

Unverletzlichkeit der eigenen Wohnung ist verfassungsrechtlich gewährleistet. Im Klartext: der Staat bzw. seine Organe dürfen nicht ohne Anlass Ihre Wohnung betreten oder durchsuchen. Notwendig ist zumindest der Verdacht einer Straftat, der durch Fakten belegbar sein muss. Präventive Durchsuchungen, die zum Auffinden des Belastungsmaterials führen sind also nicht zulässig. Des Weiteren ist notwendig, dass die Wahrscheinlichkeit besteht, dass die Durchsuchung zum Auffinden von Beweismitteln führen wird. Schließlich darf die Durchsuchung auch nicht unverhältnismäßig sein, d.h. sie darf z.B. bei Bagatelldelikten nicht angeordnet werden. Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts ist für eine Durchsuchung mindestens der Vorwurf eines Delikts im „ernsthaften mittleren Bereich der Kriminalität“ notwendig.

Ist ein Durchsuchungsbeschluss immer notwendig?

Eine Hausdurchsuchung darf grundsätzlich nur dann erfolgen, wenn ein Durchsuchungsbeschluss vorliegt. Achtung: der Durchsuchungsbeschluss ist in der Regel schriftlich verfasst, muss er aber nicht. Mündliche Anordnungen z.B. eines Ermittlungsrichters sind auch zulässig. Von diesem Grundsatz gibt es zwei wichtige Ausnahmen. Eines Durchsuchungsbeschlusses bedarf es nicht, wenn der Betroffene einer Durchsuchung freiwillig zustimmt oder bei Gefahr im Verzug.

Wie verhalte ich mich, wenn die Beamten vor der Tür stehen?

Erstmal sollten Sie Ruhe bewahren und die Tür öffnen. Wenn Sie die Tür nicht aufmachen, wird in der Regel ein Schlüsseldienst mit der Öffnung der Tür beauftragt.  Lassen Sie sich erst den Durchsuchungsbeschluss zeigen und informieren Sie dann unbedingt einen erfahrenen Strafverteidiger *, der Sie im weiteren Verlauf begleiten und beraten wird. Da die Beamten nicht bis zum Eintreffen des Verteidigers warten müssen, gilt Folgendes: seien Sie kooperativ ohne dabei über die vorgeworfene Tat zu sprechen. Der Betroffene muss die Durchsuchung dulden, eine Mitwirkungspflicht besteht dagegen nicht. Insbesondere sind Betroffene nicht zur Auskunft verpflichtet. Das gilt genauso für Familienangehörige. Ferner haben Sie in der Regel das Recht während der Durchsuchung anwesend zu sein und die Durchsuchung zu begleiten.  Der Beschlagnahme der Unterlagen sollten sie widersprechen; und trotz der psychisch belastenden Lage: bitte im freundlichen Ton.

Diese Fehler sollten Sie bei einer Hausdurchsuchung nicht machen

Durch Fehlverhalten bei der Hausdurchsuchung kann man Fehler machen, die im schlimmsten Fall zu weiteren Anklagepunkten führen können.  Folgende Fehler sollten Sie nicht machen:

  • Widerstand leisten

Eine Hausdurchsuchung ist für die Betroffenen in der Regel eine große psychische Belastung. Bleiben Sie bitte trotzdem freundlich und leisten Sie keinesfalls physischen Widerstand. Sie riskieren vorläufige Festnahme und machen sich ggfls. wegen des Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte strafbar. Beleidigungen sollten Sie ebenfalls unterlassen. Sie riskieren damit eine weitere Anzeige und stärken in der Regel die Motivation der Beamten noch „gründlicher“ durchzusuchen.

  • Sie sprechen zuerst mit den Ermittlungsbeamten und erst dann mit dem Strafverteidiger

Verweigern Sie bitte jede Auskunft zum Tatvorwurf und sprechen Sie zuerst mit einem Strafverteidiger. Ihr Schweigen darf sich nicht strafschärfend auswirken und noch einmal: Sie sind lediglich verpflichtet, Angaben zu Ihrer Person zu machen. Die Verpflichtung weitere Angaben zu machen besteht nicht!

  • Sie versuchen Gegenstände zu vernichten oder zu verstecken oder Zeugen zu beeinflussen

Versuchen Sie keinesfalls Gegenstände zu vernichten oder zu verstecken und versuchen Sie nicht Zeugen zu beeinflussen. Sonst drohen ein Haftbefehl und die Untersuchungshaft.

Zusammenfassung:

Die von dem Verfasser hier aufgezeigten Tipps sind leider nicht Allgemeingültig. Im Einzelfall kann bei bestimmten Punkten auch andere Verhaltensweise angezeigt sein. Daher sollte man auf die anwaltliche Beratung bei einer Hausdurchsuchung nicht verzichten. Fehler, die in diesem Abschnitt des Strafverfahrens gemacht werden, sind in vielen Fällen später nicht mehr wettzumachen.