...auch für Nichtjuristen

Schlagwort: Hartz 4 Seite 3 von 5

Keine Übernahme der Kosten für medizinisch nicht notwendige Arzneimittel

Das Sozialgericht Stuttgart hat entschieden, dass der Jobcenter nicht verpflichtet ist, Kosten für verschreibungspflichtige aber außerhalb der Arzneimittelversorgung durch die Krankenkasse liegende Arzneimittel zu tragen. Einen Mehrbedarf für verschreibungspflichtige, aber den Leistungsumfang der gesetzlichen Krankenversicherung überschreitende Arzneimittel sehe das Gesetz nicht vor. Die Kosten für solche medizinisch nicht notwendigen, weil außerhalb der Arzneimittelversorgung durch die Krankenkasse liegenden Arzneimittel seien von dem im Regelbedarf zur Sicherung des Lebensunterhalts enthaltenen Anteil für Gesundheitspflege gedeckt, so dass Gericht.

SG Stuttgart, Beschluss vom 23.05.2011, Az.: S 11 AS 2585111 ER

Kein Anspruch auf zwei Kinderzimmer für Kinder im Vorschulalter für Hartz IV-Empfänger

Das LSG Sachsen hat entschieden, dass die Empfänger von Hartz IV Leistungen mit zwei Kindern im Vorschulkalter keinen Anspruch auf zwei Kinderzimmer haben. Nach Auffassung des Gerichts sei es zumutbar, zwei Kinder im Vorschulalter in einem Zimmer schlafen zu lassen. Es handle sich um übliche Lebensumstände, die in jeder Familie mit zwei Kindern in diesem Alter vorkommen, so das Gericht.

LSG Sachsen, Beschluss vom 04.03.2011 – L 7 AS 753/10 B ER

Alleinstehender Hartz-IV-Bezieher hat Anspruch auf 50 qm Wohnfläche

Das LSG NRW hat entschieden, dass ein alleinstehender Hartz-IV-Bezieher einen Anspruch auf 50 qm Wohnfläche hat.  Zur Begründung heißt es: Der Gesetzgeber habe es ausdrücklich den Gerichten überlassen zu bestimmen, was unter angemessenem Wohnraum zu verstehen sei. Diese hätten jeweils auf den aktuellen Stand der maßgeblichen Verwaltungsvorschriften des Landes für die Belegung von gefördertem Wohnraum abzustellen. Andere Erkenntnisquellen zur Bestimmung der angemessenen Wohnraumgröße seien nicht ersichtlich, so das LSG NRW.
Die Entscheidung ist nicht rechtskräftig; die Revision zum BSG ist zugelassen.

LSG NRW, Urteil vom 16.05.2011, Az.: 19 AS 2202/10

Rente aus der gesetzlichen Unfallversicherung voll auf Hartz 4-Leistungen anrechenbar

Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hat mit Beschluss vom 16.03.2011 die Rechtmäßigkeit der Anrechnung der Rente aus der gesetzlichen Unfallversicherung auf Hartz 4 Leistungen bejaht.  Die volle Berücksichtigung der Verletztenrente als anspruchsminderndes Einkommen stelle weder eine verfassungswidrige Ungleichbehandlung gegenüber anrechnungsfreien Leistungen dar noch greife sie in das Eigentumsgrundrecht ein, so das BverfG.

BVerfG Beschluss vom 16.03.2011 Az.:  1 BvR 591/08; 1 BvR 593/08

Seite 3 von 5

Präsentiert von WordPress & Theme erstellt von Anders Norén