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Schlagwort: Hartz 4 Seite 2 von 5

Hartz 4-Satz verfassungswidrig?

Nach Ansicht der 55. Kammer des Sozialgerichts Berlin hat der Gesetzgeber bei der Festlegung der Grundsicherung den Aspekt der Teilhabe am gesellschaftlichen Leben unzureichend gewürdigt“ und legten die Regelung dem Bundesverfassungsgericht vor. Dieser Beschuss ist deutschlandweit der erste Vorlagebeschluss  in dem es um die Klärung der Verfassungsmäßigkeit der neuen Regelsatzhöhe geht. Anmerkung: In Deutschland ist nur das Bundesverfassungsgericht befugt, ein Parlamentsgesetz für verfassungswidrig zu erklären.

SG Berlin, Beschluss vom 25.04.2012 – Az.: S 55 AS 9238/12

Hartz 4 – Empfängerin kann einen Schreibtisch verlangen

Eine Schülerin, die Hartz 4 Leistungen bezieht, hat einen Anspruch auf Übernahme der Kosten für einen Schreibtisch, wenn in der Wohnung kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung steht. Dies hat das Sozialgericht Berlin entschieden. Das Sozialgericht ist der Meinung, die erstmalige Anschaffung eines Schülerschreibtisches ist eine „Erstausstattung für die Wohnung“, für die das Jobcenter die Kosten zu erstatten habe. Wie bereits das BSG ausgeführt habe, fielen unter den Begriff der Erstausstattung sämtliche Einrichtungsgegenstände, die für eine geordnete Haushaltsführung notwendig seien und dem Leistungsberechtigten ein an den herrschenden Lebensgewohnheiten orientiertes Wohnen ermöglichten.

SG Berlin, Urteil vom 15.02.2012 Az.: S 174 AS 28285/11 WA

Auch Jobcenter müssen diskret arbeiten

Das Bundessozialgericht hat entschieden, dass ein Jobcenter nicht ohne Weiteres Informationen über Hartz 4 Leistungsempfänger weitergeben dürfen. Im vorliegenden Fall hat sich ein Jobcenter bei einem früheren Vermieter erkundigt, wann mit der Rückzahlung der Kaution zu rechnen sei. Das Jobcenter habe unbefugt Sozialgeheimnisse, wie den Bezug von Hartz IV, offenbart. Dies hätte nicht ohne vorherige Zustimmung der Betroffenen geschehen dürfen, so das Gericht.

BSG, Urteil vom 25.01.2012, Az.: B 14 AS 65/11 R

Die Grundsicherung wird erhöht – Alleinstehende Empfänger erhalten 10 € mehr

Der Bundesrat hat am 14.10.2011 der Erhöhung der Grundsicherung für Alleinstehende zugestimmt. Die Grundsicherung erhöht sich am dem 01.01.2012 um zehn Euro monatlich. Ein Alleinstehender erhält dann 374 €, also 10 € mehr als bis jetzt.  Für Kinder im Alter von sechs bis unter 14 Jahren und Jugendliche im Alter von 14 bis unter 18 Jahren bleiben die Sätze unverändert (251 Euro und 287 Euro).

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