Das Sozialgericht Stuttgart hat entschieden, dass der Jobcenter nicht verpflichtet ist, Kosten für verschreibungspflichtige aber außerhalb der Arzneimittelversorgung durch die Krankenkasse liegende Arzneimittel zu tragen. Einen Mehrbedarf für verschreibungspflichtige, aber den Leistungsumfang der gesetzlichen Krankenversicherung überschreitende Arzneimittel sehe das Gesetz nicht vor. Die Kosten für solche medizinisch nicht notwendigen, weil außerhalb der Arzneimittelversorgung durch die Krankenkasse liegenden Arzneimittel seien von dem im Regelbedarf zur Sicherung des Lebensunterhalts enthaltenen Anteil für Gesundheitspflege gedeckt, so dass Gericht.

SG Stuttgart, Beschluss vom 23.05.2011, Az.: S 11 AS 2585111 ER