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Schlagwort: Gebühren Seite 1 von 3

P-Konto darf nicht teurer sein ein gewöhnliches Girokonto

P-Konto darf nicht teurer sein als ein GirokontoDer Bundesgerichtshof (BGH) hat entschieden dass ein sog. P-Konto nicht mehr kosten darf als ein gewöhnliches Girokonto und damit die Preis- und Leistungsverzeichnisse zweier Sparkassen für unwirksam erklärt.  Die beanstandeten Regelungen benachteiligen die Kunden entgegen den Geboten von Treu und Glauben unangemessen, weil die Beklagten mit der Führung eines Girokontos als P-Konto lediglich eine ihnen durch § 850k Abs. 7 ZPO auferlegte gesetzliche Pflicht erfüllen, wofür sie nach allgemeinen Grundsätzen kein gesondertes Entgelt – hier in Form höherer Kontoführungsgebühren – verlangen dürfen, so der BGH.

Bundesgerichtshof, Urteile vom 13.11.2012 Az.: XII ZR 145/12 und XII ZR 500/11

Keine Extra-Gebühren neben der Vorfälligkeitsentschädigung

Das Landgericht Frankfurt am Main  hat entschieden, dass eine Bank keine Pauschalgebühr für die Berechnung der Vorfälligkeitsentschädigung verlangen darf, wenn der Darlehnsnehmer seinen Darlehensvertrag vorzeitig kündigt. Die Berechnung des Schadens liege im Interesse der Bank und müsse deshalb nicht von dem Kunden bezahlt werden, so die Frankfurter Richter.

LG Frankfurt am Main, Az.: 2-21 O 324/11

Gebühren für verbindliche Auskünfte beim Finanzamt verfassungsgemäß

Das Finanzgericht Kassel hat entschieden, dass die Erhebung einer Gebühr für sogenannte verbindliche Auskunft beim Finanzamt verfassungsgemäß ist. Geklagt hat eine Aktiengesellschaft die eine Auskunft vom Finanzamt verlangte. Nach der Erteilung der Auskunft erfolgte die Festsetzung der Gebühr. Der dagegen erhobene Widerspruch blieb ohne Erfolg, so dass die Aktiengesellschaft die Klage beim zuständigen Finanzgericht erhob. Im Ergebnis ohne Erfolg. Das Finanzamt habe auf Antrag der Aktiengesellschaft ein Verwaltungsverfahren durchgeführt, in dessen Zuge es den Antrag auch bearbeitet habe. Bereits dies löse die Gebührenpflicht aus, weil es sich um eine besondere Dienstleistung der Behörde außerhalb des regulären Besteuerungsverfahrens handele, so das Gericht.  Die Entscheidung ist rechtskräftig.

 FG Kassel, Urteil vom 06.07.2011 Az. 4 K 3139/09

Wer bezahlt den Polizeieinsatz bei einem Fehlalarm?

Das Verwaltungsgericht Neustadt hat entschieden, dass dem Betreiber einer Alarmanlage Kosten eines Polizeieinsatzes bei einem Fehlalarm auferlegt werden können. Es sei nicht unangemessen, wenn der Benutzer einer solchen Anlage für Fehlalarm gebührenrechtlich einstehen müsse. Der Alarm ohne erkennbaren Anlass sei bei technischen Anlagen eine typische Erscheinung. Eine sachliche Rechtfertigung, der Allgemeinheit die Kosten für den Fehlalarm aufzubürden, sei nicht gegeben, so das Gericht.

VG Neustadt, Urteil vom 22.08.2011, Az.: 5 K 414/11.NW

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