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Kategorie: Steuerrecht Seite 1 von 5

Steuerfreiheit für Elektroautos für 10 Jahre

Elektroautos, die in der Zeit vom 18.05.2011 bis zum 31.12.2015 zugelassen werden, sollen für zehn Jahren von der KFZ-Steuerpflicht befreit werden. So heißt es in dem, von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Versicherungsteuergesetzes und des Kraftfahrzeugsteuergesetzes. Für Fahrzeuge, die zwischen dem 01.01.2016 und 31.12.2020 zugelassen werden, soll die bereits bestehende Befreiung für 5 Jahre gelten. Die stufenweise Rückführung der Steuerbefreiung diene der Stabilisierung des Steueraufkommens, so die Begründung der Bundesregierung.

Abmeldung beim Pfarrer reicht nicht aus um aus der Kirche auszutreten

Das Oberverwaltungsgericht Brandenburg hat entschieden, dass die Abmeldung beim zuständigen Gemeindepfarrer nicht ausreichen ist, um aus der Kirche auszutreten. Aus staatlicher Sicht ist ein Kirchenaustritt zunächst dann beachtlich, wenn diesbezügliche staatliche Regelungen eingehalten worden sind, so das Gericht.

Anmerkung des Verfassers: Wer aus der Kirche austreten will, muss dazu nicht seinen Pfarrer aufsuchen. Die Abmeldung erfolgt, je nach Bundesland beim Standesamt oder Amtsgericht. Er wird in der Regel eine einmalige Gebühr berechnet, die zwischen 10 und 35 € liegen kann.

Eltern können Fahrten zur Schule nicht steuerlich geltend machen

Das Finanzgericht Rheinland Pfalz hat entscheiden, dass die Eltern, die ihre Kinder mit dem Auto zur Schule bringen, die Kosten nicht steuerlich geltend machen können. Die Aufwendungen sind weder als außergewöhnliche Belastungen noch als Werbungskosten absetzbar. Die Fahrtkosten sind Ausgaben für den Unterhalt der Angehörigen und schon dem Grund nach nicht außergewöhnlich, so das Gericht.

FG Rheinland Pfalz, Urteil vom 22.06.2011  Az.: 2 K 1885/10

Gebühren für verbindliche Auskünfte beim Finanzamt verfassungsgemäß

Das Finanzgericht Kassel hat entschieden, dass die Erhebung einer Gebühr für sogenannte verbindliche Auskunft beim Finanzamt verfassungsgemäß ist. Geklagt hat eine Aktiengesellschaft die eine Auskunft vom Finanzamt verlangte. Nach der Erteilung der Auskunft erfolgte die Festsetzung der Gebühr. Der dagegen erhobene Widerspruch blieb ohne Erfolg, so dass die Aktiengesellschaft die Klage beim zuständigen Finanzgericht erhob. Im Ergebnis ohne Erfolg. Das Finanzamt habe auf Antrag der Aktiengesellschaft ein Verwaltungsverfahren durchgeführt, in dessen Zuge es den Antrag auch bearbeitet habe. Bereits dies löse die Gebührenpflicht aus, weil es sich um eine besondere Dienstleistung der Behörde außerhalb des regulären Besteuerungsverfahrens handele, so das Gericht.  Die Entscheidung ist rechtskräftig.

 FG Kassel, Urteil vom 06.07.2011 Az. 4 K 3139/09

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