Ein Radfahrer, der bei roter Ampel von Gehweg auf die Straße fährt, erhält keinen Schadensersatz und Schmerzensgeld, wenn er mit einem anfahrenden LKW kollidiert. Nach Ansicht des OLG sei der Verletze hier extrem riskant gefahren, als er außerhalb der Fußgängerfurt versucht habe, in einer Hakenbewegung noch vor dem LKW die Straße zu überqueren. Er habe nicht auf dem Gehweg fahren dürfen, da dieser nur für Fußgänger zugelassen sei. Gerade deshalb hätte er bei dem Auffahren von dem Gehweg auf die Straße äußerste Vorsicht walten lassen müssen. Aufgrund der gravierenden Verkehrsverstöße des Verletzten scheide daher eine Haftung des Unfallgegners ganz aus, so die Koblenzer Richter.

 OLG Koblenz, Urteil vom 28.04.2011, Az.: 12 U 500/10