...auch für Nichtjuristen

Schlagwort: Schmerzensgeld

Mobbing am Arbeitsplatz – Wann gibt es Schmerzensgeld?

Mobbing am Arbeitsplatz - Wer trägt die Beweislast?Ein examinierter Krankenpfleger aus Rheinland-Pfalz fühlte sich von seinen Arbeitskollegen gemobbt. Er trug vor, die Kollegen hätten ihn beispielsweise im Gruppenbuch als unentschuldigt eingetragen, obwohl er sich krank gemeldet hat. Ferner behauptete er, er sei durch Mobbing am Arbeitsplatz krank geworden. Nun verlange er von seinem Arbeitgeber Schmerzensgeld.

Im Ergebnis jedoch ohne Erfolg. Das Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz vertrat die Auffassung, dass er die Beweislast für seine Vorwürfe trägt. Regelmäßig auftretende übliche und typische Konfliktsituationen sind als solche nicht geeignet den Vorwurf des „Mobbings“ auszufüllen, so die Koblenzer Richter.

LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 09.08.2012, Az.: 11 Sa 731/11

Rote Ampel missachtet = kein Schadensersatz, kein Schmerzensgeld bei Unfall

Ein Radfahrer, der bei roter Ampel von Gehweg auf die Straße fährt, erhält keinen Schadensersatz und Schmerzensgeld, wenn er mit einem anfahrenden LKW kollidiert. Nach Ansicht des OLG sei der Verletze hier extrem riskant gefahren, als er außerhalb der Fußgängerfurt versucht habe, in einer Hakenbewegung noch vor dem LKW die Straße zu überqueren. Er habe nicht auf dem Gehweg fahren dürfen, da dieser nur für Fußgänger zugelassen sei. Gerade deshalb hätte er bei dem Auffahren von dem Gehweg auf die Straße äußerste Vorsicht walten lassen müssen. Aufgrund der gravierenden Verkehrsverstöße des Verletzten scheide daher eine Haftung des Unfallgegners ganz aus, so die Koblenzer Richter.

 OLG Koblenz, Urteil vom 28.04.2011, Az.: 12 U 500/10

Präsentiert von WordPress & Theme erstellt von Anders Norén