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Schlagwort: rote Ampel

Rote Ampel gilt auch nachts

Das Saarländische Oberlandesgericht hat entschieden, dass ein Fußgänger bei einem Unfall alleine haftet, wenn er nachts eine rote Ampel missachtet und dabei von einem Fahrzeug erfasst wird. Der Verkehrsverstoß des Fußgängers ist besonders schwer, da er die Grenze zur groben Fahrlässigkeit überschritten hat. Im Vergleich dazu spielt die vom PKW ausgehende Betriebsgefahr keine Rolle, so das Gericht.

OLG Saarbrücken, Urteil vom 08.02.2011    Az.: 4 U 200/10-60

Rote Ampel missachtet = kein Schadensersatz, kein Schmerzensgeld bei Unfall

Ein Radfahrer, der bei roter Ampel von Gehweg auf die Straße fährt, erhält keinen Schadensersatz und Schmerzensgeld, wenn er mit einem anfahrenden LKW kollidiert. Nach Ansicht des OLG sei der Verletze hier extrem riskant gefahren, als er außerhalb der Fußgängerfurt versucht habe, in einer Hakenbewegung noch vor dem LKW die Straße zu überqueren. Er habe nicht auf dem Gehweg fahren dürfen, da dieser nur für Fußgänger zugelassen sei. Gerade deshalb hätte er bei dem Auffahren von dem Gehweg auf die Straße äußerste Vorsicht walten lassen müssen. Aufgrund der gravierenden Verkehrsverstöße des Verletzten scheide daher eine Haftung des Unfallgegners ganz aus, so die Koblenzer Richter.

 OLG Koblenz, Urteil vom 28.04.2011, Az.: 12 U 500/10

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