Das Saarländische Oberlandesgericht hat entschieden, dass ein Fußgänger bei einem Unfall alleine haftet, wenn er nachts eine rote Ampel missachtet und dabei von einem Fahrzeug erfasst wird. Der Verkehrsverstoß des Fußgängers ist besonders schwer, da er die Grenze zur groben Fahrlässigkeit überschritten hat. Im Vergleich dazu spielt die vom PKW ausgehende Betriebsgefahr keine Rolle, so das Gericht.

OLG Saarbrücken, Urteil vom 08.02.2011    Az.: 4 U 200/10-60