Das Recht verständlich

...auch für Nichtjuristen

Rückenwind für Lehman-Geschädigte

Die Hamburger Sparkasse muss einem geschädigten Lehman-Anleger 10.000 € zurückzahlen, die dieser mit bei der HASPA gekauften Lehman-Zertifikaten verloren hatte. 
Die Sparkasse hat ihre Pflicht zur anlagegerechten Beratung aus dem mit dem Kläger geschlossenen Beratungsvertrag schuldhaft verletzt, weil sie u.a. dem Kläger verschwiegen hat, dass die Wertpapiere nicht durch die Einlagensicherung abgesichert sind, so das LG Hamburg.

LG Hamburg, Urteil vom 23.06.2009, Az.: 310 O 4/09

Bundestag beschließt Rentengarantie

Der Bundestag hat am 19.06.2009 die sog. „erweiterte Rentenschutzklausel“ verabschiedet. Die Bundesregierung garantiert damit, dass die Renten nicht gekürzt werden, auch nicht wegen der Wirtschaftskrise.  In diesem Jahr steigen die Renten zum 1.7. in Westdeutschland um 2,41 % und im Osten um 3,38 %.

Gleichbehandlung im Fitnessstudio

Die Ablehnung der Mitgliedschaft in einem Fitnessstudio mit der Begründung, dass man unterhalb der wünschenswerten Frauen-Quote liegt, verstößt gegen das Benachteiligungsverbot des § 19 Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz.  

AG Hagen, Urteil vom 09.06.2008, Az.: 140 C 26/08

Fitnessstudios und Gerätekontrolle

Wer in einem professionellen Fitnessstudio trainiert, daraf darauf vertrauen, dass sich die Geräte in einem funktionsfähigen Zustand befinden. Den Betreiber des Studios treffen hohe Kontrollanforderungen. Kommt er seiner Verpflichtung nicht nach, so haftet er seinen Kunden für den entstandenen Schaden, so das Landgericht Coburg.

LG Coburg Az.:  23 O 249/06

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