Ein Mieter muss eine Modernisierungsmaßnahme nicht dulden, wenn der Vermieter die Ankündigung nur mit einem einfachen Hinweis auf Energieeinsparung begründet. Der Vermieter müsse die Energieeinsparung nachvollziehbar darlegen, z.B. durch Angabe des alten und neuen U-Wertes. Eine fehlende Ankündigung könne im Prozess zwar nachgeholt werden, müsse dann aber alle Anforderungen an eine wirksame Ankündigung erfüllen, so das AG München.

AG München, Urteil vom 26.04.2010 Az.: 424 C 19779/09