...auch für Nichtjuristen

Schlagwort: Modernisierung

Mieterhöhung nach Modernisierung auch ohne Ankündigung zulässig

Ein Vermieter darf auch nach einer nicht angekündigten Modernisierung die Miete erhöhen. Die Ankündigungspflicht solle es dem Mieter lediglich ermöglichen, sich auf die Bauarbeiten einzustellen. Die Befugnis des Vermieters, die Kosten der Modernisierung auf den Mieter umzulegen solle dadurch nicht eingeschränkt werden, so der BGH in einer heute verkündeten Entscheidung.

BGH, Urteil vom 02.03.2011, Az.: VIII ZR 164/10

Modernisierung einer Mietwohnung

Ein Mieter muss eine Modernisierungsmaßnahme nicht dulden, wenn der Vermieter die Ankündigung nur mit einem einfachen Hinweis auf Energieeinsparung begründet. Der Vermieter müsse die Energieeinsparung nachvollziehbar darlegen, z.B. durch Angabe des alten und neuen U-Wertes. Eine fehlende Ankündigung könne im Prozess zwar nachgeholt werden, müsse dann aber alle Anforderungen an eine wirksame Ankündigung erfüllen, so das AG München.

AG München, Urteil vom 26.04.2010 Az.: 424 C 19779/09

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