...auch für Nichtjuristen

Schlagwort: Mietwohnung Seite 1 von 3

Ein Herz für Raucher – LG Düsseldorf bewilligt einem Raucher die Prozesskostenhilfe

Ein Herz für Raucher - PKH wurde bewilligtMüssen Raucher mit Problemen rechnen, wenn sie in eigenen vier Wänden rauchen? Einem Mieter wurde nach 40 Jahren fristlos gekündigt, weil er der Aufforderung der Vermieterin, in der Wohnung weniger zu rauchen, nicht nachkam. Die Kündigung hielt das Amtsgericht angesichts „der veränderten Beurteilung der Gefahren des Passivrauchens“ für berechtigt und lehnte den Antrag des Mieters auf Prozesskostenhilfe ab. Diese Argumentation überzeugte den Mieter nicht.

Die sofortige Beschwerde hatte Erfolg. Nach Auffassung des Landgerichts zählt das Rauchen zum vertragsgemäßen Gebrauch der Mietsache. Der BGH habe diese Rechtsprechung auch nach dem Wandel der gesellschaftlichen Anschauungen über das Passivrauchen nicht geändert. Angesichts dieser gefestigten Rechtsprechung könne die Erfolgsaussicht der Rechtsverteidigung nicht ohne Bewilligung von Prozesskostenhilfe verneint werden, so das Gericht.

LG Düsseldorf, Beschluss von 08.07.2013, Az. 21 T 65/13

Generelles Verbot von Hunde- und Katzenhaltung im Mietvertrag unwirksam

Zum Sachverhalt: Der Beklagte, ein Familienvater aus Gelsenkirchen mietete bei der Klägerin, einer Wohnungsbaugenossenschaft, für sich und seine Familie eine Wohnung. Zur Familie gehörte auch ein Mischlingshund. Der Mietvertrag enthielt, wie bei der Klägerin üblich, eine Zusatzvereinbarung in der sich der Mieter verpflichtete, keine Katzen und Hunde zu halten. Nach dem Einzug der Familie (mit dem Hund) forderte die Vermieterin den Mieter auf, den Hund binnen vier Wochen abzuschaffen. Der Mieter kam der Aufforderung nicht nach und wurde verklagt.

Vermieter darf das Rauchen nicht verbieten

Ein Mieter aus Berlin minderte seine Miete weil er der Auffassung war, dass die Wohnung mit einem Mangel behaftet ist, weil sein Nachbar, ebenfalls ein Mieter im Haus, in seiner Wohnung raucht. Insbesondere dann, wenn die Wohnung des Nachbarn gelüftet wird, sei die Belästigung erheblich. Er verlange von seinem Vermieter, dass er dem Nachbarn das Rauchen teilweise untersagt. Zu Unrecht, urteilte das Landgericht Berlin. Das Rauchen und Lüften gehört zur vertragsgemäßen Nutzung der Wohnung. Der Vermieter ist daher nicht berechtigt, dem rauchenden Mieter Vorschriften über seine Rauchgewohnheiten zu machen.

Landgericht Berlin, Urteil vom 03.03.2009, Az.: 63 S 470/08

Unzulässige Untervermietung nicht zwangsläufig Kündigungsgrund

Das Geld wird knapp und die Mieten sind hoch. Was liegt näher als aus den eigenen vier Wänden eine Wohngemeinschaft zu machen und so diesen Hauptkostenfaktor in deutschen Privathaushalten aufzuteilen. So oder so ähnlich könnte auch der Kläger folgender Klage vor dem BGH gedacht haben.

Dieser hatte seinen Vermieter um Erlaubnis für die Begründung eines Untermietverhältnisses gebeten. Wie sich herausstellte war er zur Untervermietung auch berechtigt. Der Mietvertrag sah die Möglichkeit eines Untermietverhältnisses nämlich sogar in einer seiner Klauseln vor (Anmerkung: Ansonsten ist für eine Untervermietung ein sog. berechtigtes Interesse erforderlich, das je nach Einzelfall zu bestimmen ist). Folglich hätte der Vermieter sein Einverständnis erteilen müssen. Bevor er dies jedoch tat nahm der Mieter den Untermieter bereits auf und begründete das Untermietverhältnis.

„Kündigung!“ schrie der Vermieter lauthals. „Zu Unrecht!“ konterte daraufhin der BGH. Beim für die Kündigung erforderlichen wichtigen Grund ist der Einzelfall im Auge zu behalten. Im hiesigen Fall sprachen die bereits erfolgte Bitte um Erlaubnis in Kombination mit der Verpflichtung des Vermieters diese Erlaubnis zu erteilen dafür, nicht von einem solchen wichtigen Grund auszugehen. Stattdessen mutete das Verhalten des Vermieters rechtsmissbräuchlich an. Deshalb war die Kündigung laut BGH unwirksam (BGH, Urteil vom 2. Februar 2011 – VIII ZR 74/10).

Seite 1 von 3

Präsentiert von WordPress & Theme erstellt von Anders Norén