Der Inhaber eines DSL-Anschlusses kann den Vertrag mit seinem DSL-Anbieter nicht vorzeitig kündigen, wenn er an einen Ort umzieht, an dem der Anbieter aufgrund technischer Voraussetzungen den Anschluss nicht zur Verfügung stellen kann.

Der Kunde, der einen längerfristigen Vertrag über die Erbringung einer Dienstleistung abschließt, trägt grundsätzlich das Risiko, diese aufgrund einer Veränderung seiner persönlichen Verhältnisse nicht mehr nutzen zu können. Dementsprechend stellt ein Umzug, etwa aus beruflichen oder familiären Gründen, prinzipiell keinen wichtigen Grund für eine Kündigung dar, so der BGH.

Bundesgerichtshof,  Urteil vom 11. November 2010 Az.:  III ZR 57/10