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Arbeitszeugnis bei Kündigung

kuendigung-arbeitszeugnis-was habe ich für rechteZu den Hauptpflichten des Arbeitgebers zählt in der Bundesrepublik Deutschland die Pflicht zur Erstellung eines Arbeitszeugnisses. Dabei wird zwischen einer einfachen Arbeitsbescheinigung, die nur die Personalien und die Art sowie die Dauer der Beschäftigung, jedoch keine Wertung enthält und einem qualifizierten Arbeitszeugnis mit Beurteilung von Arbeitsleistung, Qualifikation und dienstlichem Verhalten des Arbeitnehmers unterschieden.

Ein Herz für Raucher – LG Düsseldorf bewilligt einem Raucher die Prozesskostenhilfe

Ein Herz für Raucher - PKH wurde bewilligtMüssen Raucher mit Problemen rechnen, wenn sie in eigenen vier Wänden rauchen? Einem Mieter wurde nach 40 Jahren fristlos gekündigt, weil er der Aufforderung der Vermieterin, in der Wohnung weniger zu rauchen, nicht nachkam. Die Kündigung hielt das Amtsgericht angesichts „der veränderten Beurteilung der Gefahren des Passivrauchens“ für berechtigt und lehnte den Antrag des Mieters auf Prozesskostenhilfe ab. Diese Argumentation überzeugte den Mieter nicht.

Die sofortige Beschwerde hatte Erfolg. Nach Auffassung des Landgerichts zählt das Rauchen zum vertragsgemäßen Gebrauch der Mietsache. Der BGH habe diese Rechtsprechung auch nach dem Wandel der gesellschaftlichen Anschauungen über das Passivrauchen nicht geändert. Angesichts dieser gefestigten Rechtsprechung könne die Erfolgsaussicht der Rechtsverteidigung nicht ohne Bewilligung von Prozesskostenhilfe verneint werden, so das Gericht.

LG Düsseldorf, Beschluss von 08.07.2013, Az. 21 T 65/13

Ein verliebter Bankmitarbeiter darf nicht gefeuert werden

Der verliebte Mitarbeiter einer Bank, der sich die Handynummer einer Kundin aus den Kundendaten seines Arbeitgebers besorgt darf nicht rausgeworfen werden. Er hat mit seinem Verhalten gegen seine dienstlichen Pflichten verstoßen. Es war ihm nicht gestattet, die private Handynummer einer Kundin aus den  gespeicherten Daten zu verwenden, um ihr eine private SMS zu senden. Angesichts der Einmaligkeit des Fehlverhaltens sei die Änderungskündigung jedoch unverhältnismäßig gewesen. Eine Abmahnung hätte ausgereicht, so das Gericht.

LAG Rheinland Pfalz, Urteil vom 10.11.2011 –  Az.: 10 Sa 329/11

Fristlose Kündigung des Mietvertrages wegen übler Nachrede

Eine Mieterin äußerte sich unangemessen über ihren Vermieter wegen eines Streits über die Nutzung des Gartens. Daraufhin wurde sie von ihm abgemahnt. Nachdem sie ihn folglich bei seiner Bank anschwärzte, erfolgte die fristlose Kündigung. Zu Recht, entschied das LG Potsdam. Die Mieterin habe ihren Vermieter grundlos und ohne nähere Gewissheit über dessen Vermögenslage bei seiner Bank in Verruf bringen wollen. Der Anlass – der Streit über den Garten – sei kein nachvollziehbarer Rechtfertigungsgrund, so das Gericht.

LG Potsdam, Az.: 4 S 193/10 Erscheinungsdatum unbekannt

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