DashcamsDashcams, die kleinen Kameras an der Windschutzscheibe, werden weltweit immer beliebter. Einige, die solche Kameras einsetzen, erhoffen sich im Falle eines Unfalls bessere Beweisführung, andere dagegen möchten mit den Aufnahmen das Fehlverhalten anderer Verkehrsteilnehmer zur Anzeige bringen. Doch aufgepasst, der Einsatz von Dashcams kann je nach Land viel Ärger bringen. In diesem Beitrag verrate ich Ihnen, in welchen Ländern Dashcams eingesetzt werden dürfen und wo sie besser tief im Handschuhfach bleiben sollen.

Dashcams im Deutschland

Die Frage, ob und wann die Aufnahmen mit Dashcams in öffentlichem Raum zulässig sind, ist rechtlich umstritten. Höchstrichterliche Rechtsprechung existiert derzeit nicht. Nach Ansicht des Verwaltungsgerichts Ansbach dürfen die Videoaufnahmen ohne Zustimmung der Beteiligten nicht erfolgen, wenn sie mit dem Zweck aufgenommen werden, diese an Dritte weiterzugeben. Dazu zählen sowohl Veröffentlichung im Internet als auch die Weitergabe an die Polizei. Soweit die Aufnahmen für private Zwecke erstellt werden, so soll dies erlaubt sein. In einem anderen Prozess vor dem AG München, Az.: 343 C 4445/13 hat das Gericht der Verwertung von Videoaufnahmen in einem Verkehrsunfallprozess nicht widersprochen.

Dashcams in Europa

Die EU-Länder haben unterschiedliche Regelung bezüglich der Dashcams. Wer in Belgien, Luxemburg, Portugal, Schweiz oder Schweden unterwegs ist, sollte die Dashcam besser im Handschuhfach lassen. In diesen Ländern bestehen zum Teil erhebliche Bedenken gegen den Einsatz von Dashcams. In Österreich existiert sogar bereits eine gesetzliche Regelung: auch hier ist der Einsatz von Dashcams ohne behördliche Genehmigung untersagt. Dagegen ist derzeit Einsatz in Dänemark, Italien, Frankreich und Spanien und Niederlande unbedenklich, natürlich solange der Fahrer nicht abgelenkt wird und die Sicht nicht behindert wird.

Fazit

Die Problematik bezüglich der Dashcams ist noch relativ neu, so dass die meisten Länder in Europa noch keine gesetzliche Regelung haben. Es ist jedoch davon auszugehen, dass sich dies in der Zukunft ändern wird. Deshalb ist die kurzfristige Änderung der Rechtslage in einigen Ländern möglich.