Darf man Fahrrad fahren, wenn man den Führerschein wegen Trunkenheit verloren hat?

Nach Ansicht des OVG Koblenz darf man das. Die Straßenverkehrsbehörde darf einem Verkehrsteilnehmer, der allein als Kraftfahrer alkoholauffällig wurde, nicht das Führen eines Fahrrads verbieten, weil er kein medizinisch-psychologisches Gutachten zur Frage vorgelegt hat, ob er zwischen dem Fahren eines solchen Fahrzeuges und dem Alkoholgenuss trennen kann.

OVG Koblenz, Beschluss vom 8. Juni 2011, Az.: 10 B 10415/11.OVG