...auch für Nichtjuristen

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Handy und Smartphone in der Schule – Was ist erlaubt?

handy-verbot-schuleEin Leben ohne Handy ist insbesondere für viele junge Menschen nicht mehr denkbar. Nach einer Studie besitzen mehr als 96 % der 12-19 jährigen und mehr als die Hälfte der 6-13 jährigen ein Handy oder ein Smartphone. Kein Wunder, dass diese Geräte oft für Ärger in der Schule sorgen. In diesem Beitrag möchte ich kurz erläutern, worauf die Schüler und Lehrer beim Thema „Handy in der Schule“ achten sollten.

Darf eine städtische Beamtin ein Kopftuch tragen?

Gilt das Kopftuchverbot für ale Beamtinnen?Eine aktuelle Entscheidung des Verwaltungsgerichts Düsseldorf könnte die Diskussion im Zusammenhang mit dem Tragen eines Kopftuchs im öffentlichen Dienst wieder aufwärmen. Die Klägerin, eine Beamtenanwärterin muslimischen Glaubens, die aus religiösen Gründen Kopfbedeckung (Kopftuch) trägt,stellte den Antrag auf Übernahme als Beamtin auf Probe in den allgemeinen Verwaltungsdienst des Landes Nordrhein-Westfalen.

Ende für den Glühlampenersatz – Heatballs bleiben verboten

Das Verwaltungsgericht Aachen hat entschieden, dass die Heatballs, eine Art der alten Glühlampe, vorläufig nicht verkauft werden darf. Nach einer EU-Verordnung sollen herkömmliche Glühlampen bis Ende 2012 endgültig vom Markt verschwinden und durch Energiesparlampen ersetzt werden. Nach Auffassung des Verwaltungsgerichts handelt es sich bei den Heatballs um Haushaltslampen im Sinne der EG-Verordnung. Bei der Beurteilung sei die objektive Zweckbestimmung aus Verbrauchersicht entscheidend, so das Gericht.

VG Aachen, Beschluss vom 26.07.2011, Az.: 3 L 43/11

Darf man Fahrrad fahren, wenn man den Führerschein wegen Trunkenheit verloren hat?

Nach Ansicht des OVG Koblenz darf man das. Die Straßenverkehrsbehörde darf einem Verkehrsteilnehmer, der allein als Kraftfahrer alkoholauffällig wurde, nicht das Führen eines Fahrrads verbieten, weil er kein medizinisch-psychologisches Gutachten zur Frage vorgelegt hat, ob er zwischen dem Fahren eines solchen Fahrzeuges und dem Alkoholgenuss trennen kann.

OVG Koblenz, Beschluss vom 8. Juni 2011, Az.: 10 B 10415/11.OVG

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