...auch für Nichtjuristen

Schlagwort: Führerschein

Radfahrverbot bei fehlender Fristsetzung für MPÜ rechtswidrig

Nachdem er mit einem Blutalkoholgehalt von knapp 1,7 Promille einen Verkehrsunfall verursacht hatte, entzog die zuständige Straßenverkehrsbehörde dem Alkoholsünder die Fahrerlaubnis. Einige Jahre später wurde er wiederholt mit mehr als 3 Promille, diesmal mit einem Fahrrad unterwegs, erwischt. Die Straßenverkehrsbehörde forderte ihn auf „unverzüglich“ ein medizinisch-psychologisches Gutachten vorzulegen. Nachdem er der Aufforderung nicht nachkam, verbot sie ihm auch erlaubnisfreie Fahrzeuge (wozu auch Fahrräder zählen) zu führen. Zu Unrecht, meint das Verwaltungsgericht Hannover. Die fehlende Fristsetzung führe dazu, dass das gegen den Kläger verhängte Verbot, fahrerlaubnisfreie Fahrzeuge zu führen, rechtswidrig sei, so das Gericht.

VG Hannover, Urteil vom 28.07.2011 Az.: 9 A 3272/10

Darf man Fahrrad fahren, wenn man den Führerschein wegen Trunkenheit verloren hat?

Nach Ansicht des OVG Koblenz darf man das. Die Straßenverkehrsbehörde darf einem Verkehrsteilnehmer, der allein als Kraftfahrer alkoholauffällig wurde, nicht das Führen eines Fahrrads verbieten, weil er kein medizinisch-psychologisches Gutachten zur Frage vorgelegt hat, ob er zwischen dem Fahren eines solchen Fahrzeuges und dem Alkoholgenuss trennen kann.

OVG Koblenz, Beschluss vom 8. Juni 2011, Az.: 10 B 10415/11.OVG

Führerschein mit 17 ab 2011 in ganz Deutschland

Der Bundesrat hat heute das begleitete Fahren beschlossen. 17-jährige Jugendliche dürfen ab 2011 nach bestandener Prüfung einen PKW führen, wenn sie von einem erwachsenen Autofahrer begleitet werden.

Der erwachsene Autofahrer muss mindestens 30 Jahre alt sein, eine fünfjährige Fahrpraxis vorweisen können und darf nicht mehr als drei Punkte im Verkehrszentralregister haben.

Wer mit 17 alleine fährt und dabei erwischt wird, muss seinen Führerschein wieder abgeben. Hinzu kommt ein Bußgeld und Verlängerung der Probezeit.

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