Fahrerflucht
§ 142 StGB – Nach dieser Vorschrift wird derjenige bestraft, der sich als Beteiligter an einem Verkehrsunfall vom Unfallort entfernt hat, ohne zuvor den anderen Unfallbeteiligten die Feststellung seiner Person, ggf. die seines Fahrzeuges und die der Art seiner Beteiligung ermöglicht oder hierzu wenigstens eine angemessene Zeit gewartet zu haben, sowie derjenige, der sich zwar…