...auch für Nichtjuristen

Kategorie: Sozialrecht Seite 8 von 11

Rente aus der gesetzlichen Unfallversicherung voll auf Hartz 4-Leistungen anrechenbar

Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hat mit Beschluss vom 16.03.2011 die Rechtmäßigkeit der Anrechnung der Rente aus der gesetzlichen Unfallversicherung auf Hartz 4 Leistungen bejaht.  Die volle Berücksichtigung der Verletztenrente als anspruchsminderndes Einkommen stelle weder eine verfassungswidrige Ungleichbehandlung gegenüber anrechnungsfreien Leistungen dar noch greife sie in das Eigentumsgrundrecht ein, so das BverfG.

BVerfG Beschluss vom 16.03.2011 Az.:  1 BvR 591/08; 1 BvR 593/08

Sozialgeld für tageweise Besuche bei einem Elternteil

Das Kind einer Hatz 4 Empfängerin, welches sich regelmäßig tagweise bei dem von der Familie getrennten Vater aufhält, der ebenfalls Hartz 4 erhält, hat Anspruch auf anteiliges Sozialgeld. Um eine temporäre Bedarfsgemeinschaft anzunehmen genügt es, dass Kinder mit einer gewissen Regelmäßigkeit länger als einen Tag bei einem Elternteil wohnen. Das Kind sei für diese Zeiträume hilfebedürftig, weil seine Mutter ihm für die Besuche beim Vater weder Geld noch Essen mitgebe und sein Vater Hartz-IV-Leistungen nur für sich selber beziehe, so die Essener Richter.

LSG NRW, Urteil vom  20.02.2011, Az.: L 7 AS 119/08

Wechsel eines Studenten in die gesetzliche Krankenversicherung

Ein Student, der sich am Anfang des Studiums für die private Krankenversicherung entscheidet, kann nicht mehr in die gesetzliche Krankenkasse wechseln. Dies gilt auch dann, wenn er sein Studienfach wechselt oder ein neues Studium aufnimmt. Der Student soll nach dem erkennbaren Gesetzeszweck seine Zugehörigkeit zur gesetzlichen Krankenversicherung nicht individuell nach seinem persönlichen Bedarf bestimmen können, so das Sozialgericht Trier.

SG Trier, Urteil vom 16.02.2011, Az.: S 5 KR 119/10

Ein Fernseher gehört nicht zur Wohnungs-Erstausstattung

Ein Hartz 4 – Bezieher hat keinen Anspruch auf die Übernahme der Kosten für einen Fernseher bei der Übernahme der Kosten für die Wohnungs-Erstausstattung. Zur Erstausstattung einer Wohnung gehörten nach ständiger Rechtsprechung des BSG wohnraumbezogene Gegenstände, die für eine geordnete Haushaltsführung und ein an den herrschenden Lebensgewohnheiten orientiertes Wohnen erforderlich sind. Hierzu zähle ein Fernsehgerät nicht. Es sei weder ein Einrichtungsgegenstand noch ein Haushaltsgerät. Die Sicherstellung von Freizeit-, Informations- und Unterhaltungsbedürfnissen, der das Fernsehen diene, solle grundsätzlich aus der Regelleistung erfolgen, so das Bundessozialgericht.

BSG Urteil vom 24.02.2011, Az.: B 14 AS 75/10 R

Seite 8 von 11

Präsentiert von WordPress & Theme erstellt von Anders Norén