Der Bund und die Länder haben sich im Hartz 4-Streit endlich auf ein Gesamtpaket geeinigt. Die Ergebnisse im Überblick: Rückwirkend zum 01.01.2011 gibt es für 4,7 Mio. Hartz 4-Empfänger fünf Euro mehr. Einen weiteren Zuschlag in Höhe von drei Euro pro Monat wird es voraussichtlich erst ab 2011 geben. Das Bildungspaket für ca. 2,7 Mio. bedürftige Kinder wird noch einmal um weitere 400 Mio. aufgestockt, allerdings befristet auf drei Jahre. Des Weiteren wurde für weitere 1,2 Mio. Arbeitnehmer (darunter sind 900.000 Zeit- und Leiharbeiter) ein Mindestlohn festgesetzt.
Kategorie: Sozialrecht Seite 9 von 11
Ein Hartz4–Empfänger kann nicht per Eilbeschluss seinen Anspruch zur Zusicherung der Kostenübernahme für eine neue Wohnung vor einem Umzug gegen die zuständige Behörde durchsetzen. Durch die Versagung der Zusicherung drohe keine Rechtsverletzung, die später nicht mehr beseitigt werden könne, so das LSG NRW.
LSG NRW Beschluss vom 17.01.2011 Az.: L 6 AS 1914/10 B ER