Ein Student, der sich am Anfang des Studiums für die private Krankenversicherung entscheidet, kann nicht mehr in die gesetzliche Krankenkasse wechseln. Dies gilt auch dann, wenn er sein Studienfach wechselt oder ein neues Studium aufnimmt. Der Student soll nach dem erkennbaren Gesetzeszweck seine Zugehörigkeit zur gesetzlichen Krankenversicherung nicht individuell nach seinem persönlichen Bedarf bestimmen können, so das Sozialgericht Trier.

SG Trier, Urteil vom 16.02.2011, Az.: S 5 KR 119/10