...auch für Nichtjuristen

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Hartz 4 für EU-Bürger – Ja oder Nein?

Hartz 4 für arbeitssuchende EU-Bürger?Über die Frage, ob EU-Bürger ohne Job in Deutschland Anspruch auf Hartz 4 haben wird derzeit in der Bundesrepublik heftig gestritten. Während das Landessozialgericht NRW in Essen die Regelung, die den Anspruch den Betroffenen untersagt, für europarechtswidrig hält, lehnt das Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen in Celle in einem aktuellen Berufungsverfahren (Az.: 15 AS 365/13 B ER) den Anspruch ab.

Krankenkassenbeitrag wird wieder flexibler

Krankenkassenbeitrag wird ab 2015 günstigerIch habe in meinem Artikel über die Einführung der Gesundheitskarte darauf hingewiesen, dass trotz weitgehender Regelung durch den Gesetzgeber nicht völlig egal ist, bei welcher Krankenkasse man sich versichert. Deutliche Unterschiede gibt es nicht nur bei Leistung, sondern auch beim Service. Deshalb haben dieses Jahr viele von derzeit rund 52,7 Millionen gesetzlich Versicherten ihre Krankenkasse gewechselt.

Gesetzliche Krankenkassen – Überwiegend kein Zusatzbeitrag 2014

Die Gesetzlichen Krankenkassen werden auch im Jahr 2014 überwiegend keinen Zusatzbeitrag erhebenDie Mehrzahl der gesetzlich Krankenversicherten können sich freuen. Einer Mitteilung des Bundesgesundheits- und Bundesfinanzministeriums zufolge haben sich die Gesamteinnahmen der derzeit 134 gesetzlichen Krankenkassen in diesem Jahr bisher positiv entwickelt, so dass im kommenden Jahr die Mehrheit der gesetzlich Krankenversicherten keinen Zusatzbeitrag zahlen muss.

Gibt es bei Zwillingen auch doppeltes Elterngeld?

Elterngeld für ZwillingeWer nicht Vollzeit arbeitet und sein Kind selbst betreut hat grundsätzlich bis zur Vollendung des 14ten Lebensmonats des Kindes Anspruch auf Elterngeld. Die Höhe des Elterngeldes bemisst sich an dem Einkommen des jeweiligen Elternteils vor der Geburt des Kindes. Bei Mehrlingsgeburten erhöht sich der Beitrag um weitere 300 Euro für jedes weitere Kind. Die Frage, ob Eltern von Zwillingen, die beide Anspruchsvoraussetzungen erfüllen, auch Anspruch auf doppeltes Elterngeld haben, ist gesetzlich nicht geregelt. Das Bundessozialgericht hat nun entschieden.

Nach der Grundkonzeption des BEEG (in der Fassung vom 5.12.2006) kann jeder Elternteil für jedes Kind die Anspruchsvoraussetzungen erfüllen (§ 1 BEEG). Dem Umfang nach ist der Elterngeldanspruch unter Berücksichtigung der beiden Partnermonate für die Eltern zusammen auf (die ersten) 14 Lebensmonate des betreffenden Kindes begrenzt, wobei ein Elternteil allein höchstens 12 Monatsbeträge erhalten kann (§ 4 BEEG). Für Eltern von Mehrlingen gilt insoweit nichts anderes. § 2 Abs 6 BEEG sieht bei Mehrlingsgeburten lediglich eine Erhöhung des nach den Abs 1 bis 5 zustehenden Elterngeldes um je 300 Euro für das zweite und jedes weitere Kind vor, verdrängt jedoch nicht den auf Einkommensersatz gerichteten Elterngeldanspruch für das zweite und jedes weitere Mehrlingskind. Ein mehrfacher Einkommensersatz für denselben Berechtigten wird durch § 3 Abs 2 BEEG ausgeschlossen, so das Gericht.

Bundessozialgericht, Urteil vom 27.06.2013, Az.: B 10 EG 5/13 R

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