Arbeitsunfall- Ist man während eines Kennenlern-Praktikums unfallversichert?
Die gesetzliche Unfallversicherung ist eine Pflichtversicherung, die die Gesundheitsschäden ausgleicht, die ein Versicherter während einer versicherten Tätigkeit erleidet (Arbeitsunfall). Versichert sind unter anderem Arbeitnehmer und Auszubildende. Ob auch Arbeitsplatzbewerber, die ein Kennenlernpraktikum absolvieren in die Gruppe der Versicherten einzustufen sind, lesen Sie in diesem Beitrag.