...auch für Nichtjuristen

Kategorie: Familienrecht Seite 2 von 4

Unterhaltsansprüche im EU-Ausland können jetzt schneller vollstreckt werden

Bisher konnte ein Unterhaltstitel im Ausland nur vollstreckt werden, wenn der Titel in dem Vollstreckungsstaat zur Zwangsvollstreckung zugelassen wurde. Dank der EU-Unterhaltsverordnung können ab sofort Unterhaltstitel ohne weitere Anerkennung im EU-Ausland vollstreckt werden. Die neue Regelung ermöglicht z.B. einem Unterhaltsgläubiger in Deutschland einen Gerichtsvollzieher in Frankreich direkt zu beauftragen. Die Durchsetzung der Unterhaltsansprüche im EU-Ausland wird damit schneller, günstiger und effektiver.

Scheidung: Versorgungsaugleich – gut zu wissen!

Wenn es tatsächlich zur Ehescheidung kommt, gibt es einige wichtige Dinge zu beachten: Das Gericht führt in der Regel automatisch den sogenannten Versorgungsausgleich durch. Dieser Versorgungsausgleich kann für Ihre Altersversorgung erhebliche finanzielle Konsequenzen nach sich ziehen. Der Versorgungsausgleich bedeutet, dass alle der Altersversorgung dienenden Versorgungsträger und Versicherungen von dem Gericht angeschrieben werden, um die während der Ehezeit erworbenen Rentenansprüche der Eheleute zu ermitteln und zu berechnen. Im Rahmen des Versorgungsausgleiches werden dann die für den späteren Fall der Rente erworbenen Anrechte bei der jeweiligen Versicherung hälftig geteilt. Jeder erhält also die Hälfte der Ansprüche des jeweils anderen. Dabei muss man allerdings beachten, dass die Trennungszeit bei der Berechnung der zu teilenden Rentenansprüche mitgerechnet wird. Bei einer kurzen Ehezeit von weniger als drei Jahren findet ein Versorgungsausgleich allerdings nur dann statt, wenn ein Ehegatte dies auch tatsächlich beantragt. 

Keine Prozesskostenhilfe bei großer Eigentumswohnung

Dass die Scheidungen nicht ganz günstig sind, ist allgemein bekannt. Daher beantragte die Eigentümerin einer ca. 90 qm großen Wohnung für ihre Scheidung die Prozesskostenhilfe. Ohne Erfolg ! Das OLG Saarbrücken ist der Ansicht, dass die Antragstellerin ihre große Wohnung notfalls verkaufen muss, um ihre Scheidung zu finanzieren. Jedenfalls sei es zumutbar,  einen Kredit aufzunehmen und die Wohnung als Sicherheit anbieten, so das Gericht.

OLG Saarbrücken Beschluss vom 09.12.2010 Az.: 9 WF 113/10

Kein Umgangsrecht mit Familienhund nach Trennung

Ein getrennt lebender Ehegatte hat kein Recht auf Umgang mit einem beim anderen Ehegatten lebenden Hund, der während der Ehe angeschafft wurde. In dem zu entscheidenden Fall verlangte die Ehefrau vergebens den Umgang mit dem Familienhund an zwei Tagen in der Woche.

Die Regelungen über das Umgangsrecht mit dem Kind sind nicht entsprechend anwendbar. Denn bei diesen Bestimmungen gehe es in erster Linie um das Wohl des Kindes und nicht um die emotionalen Bedürfnisse des anderen Ehegatten, so das OLG Hamm.

Beschluss vom 25.11.2010, Az.: II-10 WF 240/10

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